Bundesförderung Sanierung 2026
Sanierungsbonus, Kesseltausch, Sauber Heizen für Alle und Handwerkerbonus
Lesedauer: ca. 9 Min.
Kurzantwort: Die Bundesförderung für Sanierung hat sich 2026 deutlich verändert. Der Sanierungsbonus für thermisch-energetische Sanierungen ist seit 2. Februar 2026 für neue Registrierungen und Anträge geschlossen. Bereits bestehende Registrierungen und eingereichte Anträge bleiben gültig. Offen ist weiterhin der Kesseltausch, also der Ersatz fossiler Heizsysteme durch klimafreundliche Alternativen. Für einkommensschwache Haushalte läuft zusätzlich „Sauber Heizen für Alle“ 2026. Der Handwerkerbonus ist dagegen für neue Arbeiten im Jahr 2026 nicht mehr nutzbar.
- Warum die Bundesförderung 2026 neu geprüft werden muss
- Was zur Bundesförderung für Sanierung 2026 gehört
- Sanierungsbonus 2026: Für neue Anträge geschlossen
- Kesseltausch 2026: Diese Bundesförderung läuft weiter
- Sauber Heizen für Alle 2026
- Handwerkerbonus 2026: Was nicht mehr gilt
- Öko-Sonderausgabenpauschale: Steuerlicher Zusatzeffekt
- Bundesförderung und Landesförderung richtig trennen
- Typische Fehler bei Bundesförderungen
- Sie planen eine Sanierung in Wien, Niederösterreich oder im Wiener Umland?
- FAQ – häufige Fragen
Warum die Bundesförderung 2026 neu geprüft werden muss
Viele Eigentümer erinnern sich noch an die hohen Förderungen der vergangenen Jahre. Sanierungsbonus, Handwerkerbonus, „Raus aus Öl und Gas“, Kesseltausch – da ist schnell der Eindruck entstanden, fast jede Sanierung werde automatisch vom Bund unterstützt.
2026 stimmt das so nicht mehr.
Die wichtigste Änderung betrifft den Sanierungsbonus. Neue Registrierungen und Förderanträge sind seit 2. Februar 2026 nicht mehr möglich. Wer also heute eine thermisch-energetische Sanierung plant, sollte diese Bundesförderung nicht fix in die Finanzierung einrechnen.
Anders ist die Lage beim Kesseltausch. Wer ein fossiles Heizsystem ersetzt, kann weiterhin eine Bundesförderung prüfen. Auch „Sauber Heizen für Alle“ läuft 2026 weiter, allerdings nur für einkommensschwache Haushalte und mit eigenen Voraussetzungen.
Der Handwerkerbonus wiederum ist abgeschlossen. Er war für viele Renovierungs- und Sanierungsarbeiten interessant, kann aber für neue Arbeiten im Jahr 2026 nicht mehr genutzt werden.
Das bedeutet praktisch: Eine Sanierung muss zuerst sauber eingeordnet werden. Geht es um Gebäudehülle? Heizung? Bad? Fenster? Dach? Barrierefreiheit? Erst danach lässt sich prüfen, ob eine Bundesförderung, eine Landesförderung oder gar keine direkte Förderung infrage kommt.
Welche Bundesförderungen 2026 noch relevant sind
Auf Bundesebene sind 2026 vor allem vier Förderbereiche wichtig.
| Förderbereich | Stand 2026 | Bedeutung |
|---|---|---|
| Sanierungsbonus | Für neue Registrierungen und Anträge geschlossen | Nur noch relevant bei bestehenden Registrierungen oder bereits eingereichten Anträgen |
| Kesseltausch | Weiterhin offen, solange Budget vorhanden ist | Zentrale Bundesförderung beim Ersatz fossiler Heizsysteme |
| Sauber Heizen für Alle | 2026 offen, einkommensabhängig | Unterstützt einkommensschwache Haushalte beim Heizungstausch |
| Handwerkerbonus | Einreichfrist beendet | Für neue Arbeiten 2026 nicht mehr nutzbar |
| Öko-Sonderausgabenpauschale | Steuerlicher Zusatzeffekt bei geförderten Maßnahmen | Kann nach Auszahlung bestimmter Bundesförderungen automatisch steuerlich wirken |
Wichtig: Der Sanierungsbonus betrifft thermisch-energetische Sanierungen. Der Kesseltausch betrifft den Ersatz fossiler Heizsysteme. „Sauber Heizen für Alle“ ist eine eigene einkommensabhängige Förderung für den Heizungstausch. Der Handwerkerbonus war dagegen breiter angelegt, ist aber für neue Arbeiten im Jahr 2026 nicht mehr offen.
Für Eigentümer heißt das: Die Frage ist nicht nur, ob saniert wird, sondern welche Maßnahme genau umgesetzt wird und in welchem Stadium sich das Projekt befindet.
Sanierungsbonus 2026: Für neue Anträge geschlossen
Der Sanierungsbonus war lange die wichtigste Bundesförderung für thermisch-energetische Sanierungen im privaten Wohnbau. Gefördert wurden grundsätzlich Maßnahmen, die die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessern.
Dazu zählten etwa:
- Dämmung der Außenwände,
- Dämmung von Dach oder oberster Geschoßdecke,
- Dämmung der Kellerdecke oder untersten Geschoßdecke,
- Fenstertausch und Außentürentausch,
- Einzelbauteilsanierungen,
- Teilsanierungen mit mindestens 40 Prozent Reduktion des Heizwärmebedarfs,
- umfassende Sanierungen nach gutem Standard oder klimaaktiv Standard.
Für neue Projekte ist aber entscheidend: Der Sanierungsbonus ist seit 2. Februar 2026 geschlossen. Eine neue Registrierung oder Antragstellung ist derzeit nicht möglich.
Bestehende Registrierungen und bereits eingereichte Anträge bleiben davon unberührt. Wer also rechtzeitig registriert oder eingereicht hat, sollte die jeweiligen Fristen und technischen Anforderungen genau prüfen.
Für bestehende Anträge im Bereich Ein- und Zweifamilienhaus oder Reihenhaus waren unter anderem diese Förderhöhen vorgesehen:
| Maßnahme | Maximale Förderung |
| Teilsanierung 40 Prozent | 10.000 Euro |
| Umfassende Sanierung guter Standard | 15.000 Euro |
| Umfassende Sanierung klimaaktiv | 20.000 Euro |
Die Förderung war mit maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Bei denkmal- und ensemblegeschützten Gebäuden oder Gründerzeithäusern gab es Sonderregeln; dort konnte eine Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 25 Prozent relevant sein.
Für 2027 ist wieder Budget für den Sanierungsbonus vorgesehen. Der konkrete Startzeitpunkt, die endgültigen Bedingungen und die Höhe der Förderung sollten aber erst anhand der offiziellen Unterlagen geprüft werden, sobald diese veröffentlicht sind. Eine Sanierung im Jahr 2026 sollte daher nicht auf eine noch nicht geöffnete Bundesförderung aufgebaut werden.
Kesseltausch 2026: Die wichtigste offene Bundesförderung
Der Kesseltausch ist 2026 die wichtigste noch offene Bundesförderung im Sanierungsbereich. Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizsystem.
Als fossile Heizsysteme gelten insbesondere:
- Ölheizungen,
- Gasheizungen,
- Kohle- oder Koksheizungen,
- Allesbrenner,
- Elektrospeicheröfen.
Gefördert wird grundsätzlich der Umstieg auf:
- Nah- oder Fernwärme,
- Holzzentralheizung,
- Wärmepumpe.
Wichtig ist aber die Rangfolge: Der Anschluss an klimafreundliche oder hocheffiziente Nah- oder Fernwärme hat Vorrang. Eine Wärmepumpe oder Holzzentralheizung wird beim Kesseltausch nur dann gefördert, wenn ein Fernwärmeanschluss technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Wirtschaftlich nicht zumutbar bedeutet laut Förderinformation, dass die Investitionskosten für das klimafreundliche Alternativsystem – also Wärmepumpe oder Holzheizung – zumindest 25 Prozent unter den Investitionskosten des Fernwärmeanschlusses liegen. Dieser Punkt wird in der Praxis leicht übersehen, vor allem wenn bereits früh eine Wärmepumpe eingeplant wurde.
Für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser können Privatpersonen einreichen. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben und ist mit maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.
Laut Informationsblatt gelten für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser folgende maximale Förderbeträge:
| Neues Heizsystem | Maximale Förderung |
| Klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme | 6.500 Euro |
| Wärmepumpe | 7.500 Euro |
| Holzzentralheizung | 8.500 Euro |
| Bonus thermische Solaranlage | plus 2.500 Euro |
| Bonus Tiefenbohrung oder Brunnen bei Sole-/Wasser- oder Wasser-/Wasser-Wärmepumpe | plus 5.000 Euro |
Registrierung und Antragstellung sind seit 24. November 2025 möglich, solange Budgetmittel vorhanden sind, längstens bis 31. Dezember 2026. Nach der Registrierung ist das Budget für 9 Monate reserviert. Innerhalb dieser Frist muss der Kesseltausch abgeschlossen, abgerechnet und der Antrag gestellt werden.
Bereits für die Registrierung ist ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes erforderlich. Die Energieberatung kann laut Förderinformation vor Ort, telefonisch oder digital erfolgen und muss den Standort des Heizungstauschs betreffen. Ohne Energieberatungsprotokoll lässt sich die Registrierung nicht sauber vorbereiten.
Leistungen können beim Kesseltausch rückwirkend ab 3. Oktober 2025 berücksichtigt werden. Anlagen in Eigenregie sind ausgeschlossen; das Heizungssystem muss von einer befugten Fachkraft fachgerecht und normgerecht installiert werden.
Bei mehrgeschoßigen Wohnbauten und Reihenhausanlagen gibt es eigene Kesseltausch-Schienen. Für Gesamtobjekte geht es um Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten und überwiegender Wohnnutzung. Für Einzelwohnungen kann etwa der Anschluss an eine klimafreundliche Zentralheizung oder der Tausch einer fossilen Einzelheizung relevant sein. Bei Einzelwohnungen beträgt die Förderung maximal 2.000 Euro.
Sauber Heizen für Alle 2026
„Sauber Heizen für Alle“ ist eine eigene Förderaktion für einkommensschwache Haushalte. Sie unterstützt private Haushalte beim Umstieg von fossilen Heizsystemen auf klimafreundliche Alternativen.
Gefördert werden im Ein- oder Zweifamilienhaus beziehungsweise Reihenhaus:
- Anschluss an Nah- oder Fernwärme,
- Holzzentralheizung,
- Wärmepumpe.
Auch hier gilt im Grundsatz die Rangfolge: Nah- oder Fernwärme hat Vorrang. Wärmepumpe oder Holzheizung kommen dann infrage, wenn ein Anschluss an klimafreundliche oder hocheffiziente Nah- oder Fernwärme technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
Einreichen können ausschließlich natürliche Personen, die Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder Reihenhauses sind und ihren Hauptwohnsitz am Projektstandort haben. Der Hauptwohnsitz muss vor dem 31. Dezember 2024 begründet worden sein.
Wichtig ist die Einkommensgrenze. Die Förderung richtet sich an Haushalte der untersten zwei Einkommensdezile. Für einen Einpersonenhaushalt entspricht das laut Informationsblatt einem monatlichen Nettoeinkommen von bis zu 1.867 Euro, zwölfmal jährlich. Bei Mehrpersonenhaushalten werden Gewichtungsfaktoren angewendet. Auch Haushalte mit aufrechter ORF-Beitrags-Befreiung oder Sozialhilfe können darunterfallen.
Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der förderungsfähigen Kosten erreichen, allerdings nur bis zu technologiespezifischen Obergrenzen. Laut Informationsblatt gelten folgende maximale Gesamtförderungen:
| Technologie | Maximale Gesamtförderung |
| Anschluss Fernwärme | 28.469 Euro |
| Pellet- oder Hackgutkessel | 36.180 Euro |
| Scheitholzkessel | 30.055 Euro |
| Luft/Wasser-Wärmepumpe | 25.586 Euro |
| Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe | 37.550 Euro |
Das Verfahren läuft in drei Schritten: Registrierung, Antragstellung und Endabrechnung. Registrierungen sind seit 1. Jänner 2026 möglich, solange Budgetmittel vorhanden sind, längstens bis 31. Dezember 2026.
Nach der Registrierung erfolgt zunächst die formale Prüfung durch die zuständige Landesförderungsstelle. Danach ist eine umfassende Energieberatung in Koordination mit dem Bundesland durchzuführen. Der Link zur Antragstellung wird nach positiver Formalprüfung und vermittelter Energieberatung übermittelt. Der Förderungsantrag besteht dann unter anderem aus Angeboten für den Heizungstausch und dem Energieberatungsprotokoll.
Ein wesentlicher Unterschied zum allgemeinen Kesseltausch: Bei „Sauber Heizen für Alle“ werden nur Leistungen gefördert, die ab dem Datum der Antragstellung erbracht wurden. Wenn die Heizung schon vor Antragstellung geliefert wurde, kann das Projekt nicht gefördert werden. Dieser Punkt ist besonders wichtig und sollte vor jeder Beauftragung geprüft werden.
Handwerkerbonus 2026: Was nicht mehr gilt
Der Handwerkerbonus war für viele kleinere Sanierungs- und Renovierungsarbeiten interessant. Gefördert wurden Arbeitsleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich, zum Beispiel bei Renovierung, Erhaltung, Modernisierung oder Wohnraumschaffung.
Für die Förderperiode 2025 endete die Einreichfrist am 28. Februar 2026. Die Frist für Nachreichungen wurde am 30. April 2026 offiziell beendet.
Für neue Sanierungsarbeiten im Jahr 2026 kann der Handwerkerbonus daher nicht mehr eingeplant werden. Das ist wichtig, weil im Internet noch viele ältere Texte kursieren, die diese Förderung als aktuellen Zuschuss darstellen.
Wer 2026 eine Sanierung plant, sollte den Handwerkerbonus nicht in die Kalkulation aufnehmen. Entscheidend sind stattdessen die noch offenen Bundesförderungen, mögliche Landesförderungen und die tatsächliche technische Maßnahme.
Öko-Sonderausgabenpauschale: Steuerlicher Zusatzeffekt
Neben direkten Förderungen kann auch das Öko-Sonderausgabenpauschale relevant sein. Es handelt sich nicht um eine klassische Baustellenförderung, sondern um eine steuerliche Berücksichtigung bestimmter geförderter Maßnahmen.
Begünstigt sind Ausgaben für:
- thermisch-energetische Sanierung,
- Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches System.
Voraussetzung ist, dass eine entsprechende Bundesförderung nach dem Umweltförderungsgesetz ausbezahlt wurde. Außerdem müssen die selbst getragenen Kosten nach Abzug öffentlicher Förderungen bestimmte Mindestbeträge überschreiten: 4.000 Euro bei thermisch-energetischer Sanierung und 2.000 Euro beim Heizkesseltausch.
Für eine geförderte thermisch-energetische Sanierung werden 800 Euro jährlich berücksichtigt. Beim geförderten Heizkesseltausch sind es 400 Euro jährlich. Diese Beträge werden beginnend mit dem Jahr der Auszahlung der Förderung für insgesamt fünf Jahre automatisch in der Steuerveranlagung berücksichtigt.
Praktisch heißt das: Wer eine Bundesförderung erhält, sollte auch diesen steuerlichen Effekt kennen. Er ersetzt aber keine Finanzierung und ist nicht mit einer sofortigen Auszahlung auf das Bankkonto gleichzusetzen.
Bundesförderung und Landesförderung richtig trennen
Bei Sanierungen in Wien, Niederösterreich oder im Wiener Umland ist eine saubere Trennung wichtig. Bundesförderungen ersetzen nicht automatisch Landesförderungen – und umgekehrt.
Der Bund ist 2026 vor allem bei Heizungstausch und bestehenden Sanierungsbonus-Fällen relevant. Landesförderungen können zusätzlich eine Rolle spielen, haben aber eigene Voraussetzungen, Fristen und Nachweise. Gerade bei Gebäuden im Bestand greifen Bundes- und Landesprogramme oft an unterschiedlichen Stellen: einmal bei der Heizung, einmal bei der Gebäudehülle, manchmal bei Barrierefreiheit oder besonderen Wohnbedürfnissen.
Eine Kombination von Bundes- und Landesförderungen kann grundsätzlich möglich sein. Trotzdem müssen die jeweiligen Bedingungen, Obergrenzen, Reihenfolge der Antragstellung und Fristen genau geprüft werden. Besonders heikel wird es, wenn eine Förderung vor Beginn beantragt werden muss, eine andere aber andere Fristen kennt.
Für Eigentümer ist daher die einfachste Regel: Nicht zuerst beauftragen und dann suchen, sondern zuerst Maßnahme, Förderweg und Unterlagen klären.
Typische Fehler bei Bundesförderungen
Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass der Sanierungsbonus 2026 weiterhin offen ist. Das stimmt für neue Registrierungen und Anträge nicht mehr.
Der zweite Fehler betrifft den Kesseltausch. Viele Eigentümer planen sofort mit Wärmepumpe oder Holzheizung, obwohl ein Fernwärmeanschluss förderrechtlich Vorrang haben kann. Ist Fernwärme technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar, kann das die Förderfähigkeit des geplanten Alternativsystems beeinflussen.
Der dritte Fehler betrifft die Energieberatung. Beim allgemeinen Kesseltausch ist das Energieberatungsprotokoll bereits für die Registrierung erforderlich. Wer erst kurz vor der Einreichung einen Beratungstermin sucht, kann unnötig Zeit verlieren.
Der vierte Fehler betrifft „Sauber Heizen für Alle“. Dort läuft es etwas anders: Nach der Registrierung erfolgt zuerst die formale Prüfung durch das Bundesland, anschließend die Energieberatung, und erst danach die Antragstellung. Auch hier kann ein später Beratungstermin zum Flaschenhals werden.
Der fünfte Fehler betrifft den Leistungsbeginn bei „Sauber Heizen für Alle“. Hier dürfen förderrelevante Leistungen erst ab Antragstellung erbracht werden. Wer die Heizung zu früh liefern oder einbauen lässt, kann die Förderfähigkeit verlieren.
Der sechste Fehler ist die Verwechslung von Bundes- und Landesförderung. Nur weil eine Maßnahme beim Land förderbar sein kann, heißt das nicht, dass sie auch vom Bund gefördert wird.
Der siebte Fehler betrifft Eigenleistungen. Viele Förderprogramme verlangen die Umsetzung durch befugte Fachbetriebe. Eigenregie ist gerade bei Heizungstausch und sicherheitsrelevanten Sanierungsarbeiten problematisch und oft ausgeschlossen.
Und der achte Fehler ist eine zu optimistische Kalkulation. Förderbeträge sind Maximalwerte. Entscheidend ist immer, welche Kosten tatsächlich als förderfähig anerkannt werden, ob Budgetmittel vorhanden sind und ob alle technischen und formalen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie planen eine Sanierung in Wien, Niederösterreich oder im Wiener Umland?
Dann lohnt sich eine fachliche Ersteinschätzung, bevor Angebote, Förderfragen und Ausführung durcheinanderlaufen. Gerade bei Heizungstausch, Sanierung der Gebäudehülle, Fenstern, Dach, Bad, Altbau oder größeren Renovierungen zeigt sich erst vor Ort, welche Maßnahmen technisch sinnvoll sind und welche Schritte vorbereitet werden sollten.
Sanierung planen und umsetzen
GERRY BAU begleitet Sanierungs- und Renovierungsprojekte in Wien, Niederösterreich und im Wiener Umland. Wir bieten keine Förderberatung im rechtlichen Sinn und übernehmen keine Förderanträge. Wir helfen aber dabei, ein Bauvorhaben fachlich sauber einzuordnen, sinnvolle Maßnahmen abzustimmen und die Ausführung mit den beteiligten Gewerken realistisch zu planen.
FAQ – häufige Fragen zur Bundesförderung Sanierung 2026
Gibt es 2026 noch eine Bundesförderung für Sanierung?
Ja, aber eingeschränkt. Der Sanierungsbonus für neue thermisch-energetische Sanierungen ist geschlossen. Offen ist vor allem der Kesseltausch. Für einkommensschwache Haushalte läuft zusätzlich „Sauber Heizen für Alle“ 2026.
Ist der Sanierungsbonus 2026 noch offen?
Nein. Neue Registrierungen und Förderanträge sind seit 2. Februar 2026 nicht mehr möglich. Bestehende Registrierungen und bereits eingereichte Anträge bleiben aber gültig und werden weiterbearbeitet.
Was wird beim Kesseltausch 2026 gefördert?
Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems, zum Beispiel Öl, Gas, Kohle, Koks, Allesbrenner oder Elektrospeicherofen, durch Nah- oder Fernwärme, eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe. Nah- oder Fernwärme hat dabei Vorrang.
Hat Fernwärme beim Kesseltausch Vorrang?
Ja. Beim Kesseltausch wird in erster Linie der Anschluss an klimafreundliche oder hocheffiziente Nah- oder Fernwärme gefördert. Eine Wärmepumpe oder Holzzentralheizung kommt nur infrage, wenn Fernwärme technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Wirtschaftlich nicht zumutbar ist der Fernwärmeanschluss dann, wenn das Alternativsystem mindestens 25 Prozent günstiger ist.
Wie hoch ist die Kesseltausch-Förderung 2026?
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern beträgt die maximale Förderung 6.500 Euro für Nah- oder Fernwärme, 7.500 Euro für Wärmepumpen und 8.500 Euro für Holzzentralheizungen. Zusätzlich können Zuschläge für thermische Solaranlagen oder Tiefenbohrung beziehungsweise Brunnen möglich sein. Die Förderung ist mit maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.
Brauche ich für den Kesseltausch eine Energieberatung?
Ja. Beim allgemeinen Kesseltausch ist ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes bereits für die Registrierung erforderlich. Die Energieberatung kann vor Ort, telefonisch oder digital erfolgen und muss den Standort des Heizungstauschs betreffen.
Wie lange ist das Budget nach Registrierung beim Kesseltausch reserviert?
Nach der Registrierung ist das Budget für 9 Monate reserviert. Innerhalb dieser Frist muss der Kesseltausch abgeschlossen, abgerechnet und beantragt werden.
Gibt es „Sauber Heizen für Alle“ 2026?
Ja. Die Förderung läuft 2026 für einkommensschwache Haushalte. Sie richtet sich an Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern mit Hauptwohnsitz am Projektstandort und niedrigem Haushaltseinkommen.
Was ist bei „Sauber Heizen für Alle“ besonders wichtig?
Nach der Registrierung erfolgt zuerst die formale Prüfung durch das Bundesland. Danach wird eine Energieberatung durchgeführt, und erst anschließend folgt die Antragstellung. Förderrelevante Leistungen dürfen erst ab Antragstellung erbracht werden. Wird die Heizung vor Antragstellung geliefert, kann das Projekt nicht gefördert werden.
Brauche ich bei „Sauber Heizen für Alle“ ein Energieberatungsprotokoll?
Ja. Bei „Sauber Heizen für Alle“ wird das Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes für die Antragstellung benötigt. Die Energieberatung erfolgt nach der Registrierung und nach der formalen Prüfung durch das Bundesland.
Gibt es den Handwerkerbonus 2026 noch?
Nein, nicht für neue Arbeiten im Jahr 2026. Die Einreichfrist für die Förderperiode 2025 endete am 28. Februar 2026, Nachreichungen waren bis 30. April 2026 möglich.
Kann ich Bundesförderung und Landesförderung kombinieren?
Grundsätzlich kann eine Kombination möglich sein. Die konkreten Bedingungen, Obergrenzen, Fristen und Reihenfolge der Antragstellung müssen aber für jedes Förderprogramm einzeln geprüft werden.
Gilt die Bundesförderung auch für Wien und Niederösterreich?
Ja, Bundesförderungen gelten österreichweit, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Zusätzlich können in Wien und Niederösterreich eigene Landesförderungen relevant sein.
Wird eine normale Renovierung vom Bund gefördert?
Meist nicht. Eine normale Renovierung ohne energetische Verbesserung oder Heizungstausch fällt in der Regel nicht unter die aktuellen Bundesförderungen. Für einzelne Arbeiten können je nach Bundesland oder Sonderfall andere Programme relevant sein.
Muss ich vor Beginn der Arbeiten einen Antrag stellen?
Das hängt von der Förderung ab. Beim allgemeinen Kesseltausch können Leistungen ab 3. Oktober 2025 berücksichtigt werden, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Bei „Sauber Heizen für Alle“ dürfen förderrelevante Leistungen erst ab Antragstellung erbracht werden. Deshalb sollte die passende Förderschiene immer vor Beauftragung geprüft werden.
Was ist das Öko-Sonderausgabenpauschale?
Das Öko-Sonderausgabenpauschale ist eine steuerliche Begünstigung für bestimmte geförderte Maßnahmen. Bei einer geförderten thermisch-energetischen Sanierung werden 800 Euro jährlich berücksichtigt, beim geförderten Heizkesseltausch 400 Euro jährlich. Die Berücksichtigung erfolgt über fünf Jahre ab dem Jahr der Förderungsauszahlung.
Unterstützt GERRY BAU bei Förderanträgen?
Nein. GERRY BAU bietet keine Förderberatung im rechtlichen Sinn und übernimmt keine Förderanträge. Wir unterstützen bei der fachlichen Einschätzung, Planung, Koordination und Umsetzung von Sanierungsarbeiten.
Sie planen eine Sanierung in Wien oder Umgebung?
Dann lohnt sich eine fachliche Ersteinschätzung, bevor unnötige Kosten, Verzögerungen oder Behördenprobleme entstehen.
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Unsere Inhalte dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle fachkundige Beratung oder Prüfung vor Ort. Die konkrete Ausführung hängt von den baulichen Gegebenheiten, den verwendeten Materialien und den geltenden Vorschriften ab. Arbeiten an Elektrik, Gas, Wasser, Heizung oder anderen sicherheitsrelevanten Bereichen dürfen ausschließlich von entsprechend qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Eigenständig ausgeführte Arbeiten erfolgen in eigener Verantwortung.
Quellenangaben
Sanierungsoffensive des Bundes – Förderungsaktion 2026 beendet und Budgetmittel ausgeschöpft
https://www.sanierungsoffensive.gv.at/news/foerderungsaktion-erfolgreich-beendet
Sanierungsoffensive des Bundes – Informationsblatt Sanierungsbonus 2026 für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser
https://www.sanierungsoffensive.gv.at/fileadmin/user_upload/2026/Infoblatt_Sanierungsbonus_2026_EFH.pdf
Sanierungsoffensive des Bundes – Informationsblatt Sanierungsbonus 2026 für mehrgeschossige Wohnbauten und Reihenhausanlagen
https://www.sanierungsoffensive.gv.at/fileadmin/user_upload/2026/Infoblatt_Sanierungsbonus_2026_MGW.pdf
Sanierungsoffensive des Bundes – Informationsblatt Kesseltausch 2026 für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser
https://www.sanierungsoffensive.gv.at/fileadmin/user_upload/2026/Infoblatt_Kesseltausch_2026_EFH.pdf
Sanierungsoffensive des Bundes – Informationsblatt Kesseltausch 2026 für mehrgeschossige Wohnbauten und Reihenhausanlagen
https://www.sanierungsoffensive.gv.at/fileadmin/user_upload/2026/Infoblatt_Kesseltausch_2026_MGW.pdf
Kommunalkredit Public Consulting – Sauber Heizen für Alle 2026
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sauber-heizen-fuer-alle-2026
Kommunalkredit Public Consulting – Informationsblatt Sauber Heizen für Alle 2026
https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/private/sauber_heizen_fuer_alle/SHFA2026_Infoblatt.pdf
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus – Handwerkerbonus: Förderaktion und Einreichung beendet
https://handwerkerbonus.gv.at/
Bundesministerium für Finanzen – Öko-Sonderausgabenpauschale für thermisch-energetische Sanierungen und Heizkesseltausch
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung/was-kann-ich-geltend-machen/sonderausgaben/oeko-sonderausgabenpauschale.html
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz – Budget für Sanierungsbonus und Heizkesseltausch ab 2027
https://www.bmluk.gv.at/service/presse/ministerium/2026/doppelbudget-2027-28-wichtige-agrar–und-umweltmassnahmen-erfolgreich-gesichert.html