Altbausanierungsförderung 2026
Ratgeber: Förderungen für Altbau, thermische Sanierung, Wien und Niederösterreich
Lesedauer: ca. 10 Min.
Kurzantwort: Eine eigene, einheitliche „Altbausanierungsförderung 2026“ gibt es in Österreich nicht als einzelnes Förderprogramm. Gemeint sind meist mehrere Förderwege: Landesförderungen in Wien und Niederösterreich, Förderungen für Altbau, Gebäudehülle, Fenster, Dach, Fassade oder Heizung sowie – sofern wieder offen – Bundesförderungen wie der Sanierungsbonus. Wichtig: Der Sanierungsbonus für thermisch-energetische Sanierungen ist seit 2. Februar 2026 für neue Registrierungen und Anträge geschlossen. Der Kesseltausch läuft dagegen weiter. Für Altbau-Eigentümer sind deshalb vor allem die Landesförderungen, eine saubere technische Planung und eine klare Trennung zwischen Gebäudehülle und Heizung entscheidend.
- Warum Altbausanierung 2026 anders geplant werden sollte
- Welche Förderung für welchen Altbau?
- Wien: Altbausanierung, Eigenheim und Wohnhausförderung
- Wien: Sanierungskonzept vor der eigentlichen Sanierung
- Niederösterreich: Eigenheimsanierung mit und ohne Energieausweis
- Bundes-Sanierungsbonus 2026: aktueller Stand
- Welche Altbau-Maßnahmen förderbar sein können
- Warum Energieausweis und Gebäudehülle beim Altbau wichtig sind
- Typische Fehler bei Altbausanierung und Förderung
- Sie planen eine Altbausanierung in Wien, Niederösterreich bzw. Wien Umgebung?
- FAQ – häufige Fragen
Warum Altbausanierung 2026 anders geplant werden sollte
Ein Altbau hat selten nur ein Problem. Meist kommt einiges zusammen: alte Fenster, schwache Dämmung, feuchte Wandbereiche, überholte Elektroinstallationen, alte Heizkörper, schlechter Schallschutz, unebene Böden oder Leitungen, die schon länger über ihrer eigentlichen Lebensdauer liegen.
Genau deshalb ist die Altbausanierung fördertechnisch anspruchsvoller als eine einzelne Reparatur. Es geht nicht nur darum, ob eine Wand gestrichen oder ein Fenster getauscht wird. Entscheidend ist oft, ob das Gebäude energetisch verbessert wird, ob ein Energieausweis vorliegt, ob mehrere Maßnahmen zusammenwirken und ob die Arbeiten rechtzeitig beantragt bzw. dokumentiert werden.
2026 kommt noch etwas dazu: Der Bundes-Sanierungsbonus für thermische Sanierungen ist aktuell für neue Registrierungen und Anträge nicht offen. Wer also mit veralteten Informationen aus 2024 oder 2025 plant, kann schnell falsch kalkulieren. Für neue Projekte zählen vor allem die aktuellen Landesförderungen in Wien oder Niederösterreich – und die Frage, ob das Vorhaben als Einzelmaßnahme, Gebäudesanierung, Sanierung der Gebäudehülle oder Heizungstausch einzuordnen ist.
Nach unserer Erfahrung ist bei Altbauten die frühe technische Einschätzung besonders wichtig. Nicht jede Maßnahme, die auf den ersten Blick sinnvoll klingt, passt zum Gebäude. Und nicht jede Arbeit, die handwerklich notwendig ist, ist automatisch förderbar.
Welche Förderung für welchen Altbau?
„Altbausanierungsförderung“ ist ein Sammelbegriff. Je nach Standort, Gebäudeart und Eigentumssituation kommen unterschiedliche Förderstellen und Voraussetzungen ins Spiel.
| Bereich | Typische Bedeutung 2026 |
|---|---|
| Wien | Förderungen für Eigenheime, Kleingartenwohnhäuser und Wohnhäuser, Sanierungskonzept, THEWOSAN, Sockelsanierung |
| Niederösterreich | NÖ Eigenheimsanierung mit oder ohne Energieausweis, Annuitätenzuschuss, Einzelmaßnahmen oder Gesamtsanierung |
| Bund | Sanierungsbonus für thermische Sanierung derzeit geschlossen; bestehende Registrierungen bleiben gültig |
| Kesseltausch | Bundesförderung läuft weiter, wenn eine fossile Heizung ersetzt wird |
| Denkmalschutz / Gründerzeit | besondere technische und förderrechtliche Anforderungen möglich |
Wichtig ist: Eine Altbauwohnung in Wien, ein Einfamilienhaus in Niederösterreich und ein Zinshaus mit mehreren Wohnungen werden nicht gleich behandelt. Auch der Unterschied zwischen Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaft, Vermieter, Mieter und Pächter kann entscheidend sein.
Für private Eigentümer heißt das praktisch: Zuerst klären, welches Objekt vorliegt. Danach erst Förderprogramm, technische Maßnahmen und Ablauf planen.
Wien: Altbausanierung, Eigenheim und Wohnhausförderung
In Wien ist die Situation zweigeteilt. Für Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser gibt es Fördermöglichkeiten für energetisch wirksame Sanierungen. Für größere Wohnhäuser, klassische Altbauten, Zinshäuser oder Mehrparteienhäuser spielen häufig wohnfonds_wien, THEWOSAN, Sockelsanierung oder andere Sanierungsarten eine Rolle.
Bei Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern sind vor allem diese Punkte wichtig:
- Das Gebäude muss als Hauptwohnsitz genutzt werden.
- Die Baubewilligung muss mindestens 20 Jahre alt sein.
- Es gelten Einkommensgrenzen.
- Förderungen dürfen nicht gewährt werden, wenn das Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen überschreitet.
- Eigenleistungen, Pauschalsummen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.
- Mit den Arbeiten muss nach Zusicherung fristgerecht begonnen werden.
- Die Arbeiten müssen innerhalb der vorgegebenen Frist abgeschlossen werden.
- Energieausweis, Kostenvoranschläge, Bewilligungen und Rechnungen können erforderlich sein.
Für 2026 sind die Einkommensgrenzen besonders zu beachten. Die Stadt Wien nennt für thermisch-energetische Sanierungen, hocheffiziente alternative Energiesysteme und Teilsanierungen konkrete Einkommensgrenzen nach Haushaltsgröße. Zusätzlich dürfen Förderungen gemäß § 20 SanDekVO nicht gewährt werden, wenn das jährliche Haushaltseinkommen 125 % des nach § 11 WWFSG 1989 höchstzulässigen Jahreseinkommens übersteigt.
Die Förderung hängt stark davon ab, welcher energetische Standard erreicht wird. Bei Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern nennt die Stadt Wien für 2026 konkrete Zuschüsse: Wird ein thermischer Mindeststandard von maximal 1,45 × HWB-nstEG erreicht, können 30 % der angemessenen förderbaren Kosten, maximal 8.000 Euro, gefördert werden. Bei einem besseren Standard von maximal 1,30 × HWB-nstEG sind es 35 %, maximal 12.000 Euro.
Eine Teilsanierung, die mindestens 40 % Einsparung des Ausgangs-Referenz-Heizwärmebedarfs erreicht, kann mit 25 %, maximal 4.000 Euro, unterstützt werden.
Für hocheffiziente alternative Energiesysteme – etwa bei Umstellung oder Nachrüstung vorhandener Heizsysteme – kann zusätzlich ein nicht rückzahlbarer Beitrag von 35 %, maximal 8.000 Euro, relevant sein. Bei Nutzung von Geothermie, Grundwasser oder Abwärme nennt die Stadt Wien einen möglichen zusätzlichen Beitrag von 4.000 Euro.
Bei größeren Wiener Altbauten geht es oft nicht um eine einzelne Wohnung, sondern um das gesamte Wohnhaus. Dann wird es komplexer: Fassade, Fenster, Dach, Steigleitungen, Heizung, Allgemeinteile, Mietrecht, Wohnungseigentum, Bewohnerinformation und Bauablauf greifen ineinander. In solchen Fällen sind Hauskunft und wohnfonds_wien meist wichtige Anlaufstellen für die Förderseite.
GERRY BAU ersetzt keine Förderberatung. Was wir aber leisten können: das Sanierungsvorhaben fachlich einordnen, typische Bauteile bewerten und die Ausführung so planen, dass sie technisch sauber und nachvollziehbar bleibt.
Wien: Sanierungskonzept vor der eigentlichen Sanierung
Ein Punkt wird oft übersehen: In Wien kann bereits die Erstellung eines Sanierungskonzepts gefördert werden. Das ist gerade bei Altbauten sinnvoll, weil nicht jede Maßnahme isoliert betrachtet werden sollte. Fenster, Fassade, Dach, Kellerdecke, Heizung und Lüftung hängen technisch zusammen.
Die Stadt Wien fördert Sanierungskonzepte für Eigenheime, Kleingartenwohnhäuser und Reihenhäuser mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Beitrag von bis zu 1.000 Euro. Bei Zweifamilienhäusern sind bis zu 1.500 Euro möglich. Die Förderung beträgt maximal 50 % der nachgewiesenen und angemessenen Kosten.
Für Eigentümer ist das interessant, weil ein Sanierungskonzept die spätere Sanierung besser vorbereitet. Es ersetzt zwar keine handwerkliche Ausführung und keine individuelle Förderentscheidung, schafft aber eine bessere Grundlage für Energieausweis, Kostenschätzung und Maßnahmenplanung.
In der Praxis ist genau dieser vorgelagerte Schritt oft entscheidend. Ein Altbau verzeiht keine beliebige Reihenfolge. Wer zuerst Fenster tauscht, später die Fassade plant und erst danach über Lüftung oder Heizung nachdenkt, kann sich technische Probleme einhandeln, die vermeidbar gewesen wären.
Niederösterreich: Eigenheimsanierung mit und ohne Energieausweis
In Niederösterreich ist für viele Altbau-Eigentümer die NÖ Wohnbauförderung Eigenheimsanierung relevant. Sie unterscheidet zwischen zwei Varianten: Sanierung mit Energieausweis und Sanierung ohne Energieausweis.
Die Sanierung mit Energieausweis ist für umfassendere energetische Sanierungen gedacht. Sie wird interessant, wenn mehrere Maßnahmen an der Gebäudehülle kombiniert werden, etwa:
- Fassadendämmung,
- Dachdämmung oder Dämmung der obersten Geschoßdecke,
- Fenstertausch,
- Außentürentausch,
- Kellerdeckendämmung,
- Umstellung auf ein alternatives Heizsystem,
- Photovoltaik oder Solarthermie,
- Wohnraumlüftung.
Entscheidend ist dabei die Verbesserung des Gebäudes. Bei der NÖ Eigenheimsanierung muss die Verbesserung des Heizwärmebedarfs bei einer Gesamtsanierung mindestens 40 % betragen.
Die Sanierung ohne Energieausweis kommt eher für Einzelmaßnahmen infrage. Dazu zählen zum Beispiel Fenstertausch, Dachsanierung, Heizungserneuerung oder bis zu zwei wärmedämmende Maßnahmen.
Gefördert wird in NÖ nicht als klassischer Sofortzuschuss, sondern über einen 4 % Annuitätenzuschuss der förderbaren Sanierungskosten über 10 Jahre. Als Obergrenze der anerkennbaren Sanierungskosten gelten maximal 600 Euro pro m² Wohnnutzfläche, berücksichtigt werden höchstens 130 m² pro Wohneinheit. Daraus ergeben sich maximal 78.000 Euro anerkennbare Sanierungskosten pro Wohneinheit.
Für Käufer älterer Häuser kann zusätzlich die Ankaufsförderung relevant sein. Sie beträgt in Niederösterreich 20.000 Euro, bei Jungfamilien 30.000 Euro, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Genau genommen handelt es sich um 20.000 Euro Basisbetrag und einen möglichen zusätzlichen Zuschlag von 10.000 Euro für Jungfamilien.
Relevant wird das vor allem dann, wenn ein sanierungsbedürftiges Bestandsgebäude gekauft wurde und anschließend verbessert werden soll. Gerade bei Häusern aus den 1960er-, 1970er- oder 1980er-Jahren zeigt sich nach der ersten Besichtigung oft, ob nur einzelne Sanierungsarbeiten notwendig sind oder ob Dach, Fassade, Fenster und Heizung gemeinsam betrachtet werden sollten.
Bundes-Sanierungsbonus 2026: aktueller Stand
Der Bundes-Sanierungsbonus war für Altbausanierungen lange ein wichtiger Punkt. Für 2026 muss man aber sauber unterscheiden: Der Sanierungsbonus für thermisch-energetische Sanierungen ist für neue Registrierungen und Anträge seit 2. Februar 2026 geschlossen. Bereits eingereichte Anträge und bestehende Registrierungen bleiben gültig.
Nicht geschlossen ist dagegen die Bundesförderung für den Kesseltausch. Neue Registrierungen und Förderanträge sind seit 2. Februar 2026 nur mehr im Bereich Kesseltausch möglich. Wer also in einem Altbau eine alte Öl-, Gas- oder andere fossile Heizung ersetzen möchte, sollte diesen Förderweg gesondert prüfen.
Für die Sanierungsoffensive sind von 2026 bis 2030 jährlich 360 Mio. Euro vorgesehen. Für 2027 und 2028 nennt das zuständige Ministerium einen jährlichen Rahmen von 179 Mio. Euro für Heizkesseltausch und 181 Mio. Euro für den Sanierungsbonus. Der konkrete Startzeitpunkt für neue Sanierungsbonus-Registrierungen und die endgültigen Bedingungen sollten aber vor einer Projektentscheidung nochmals geprüft werden.
Praktisch heißt das: Wer neu mit einer Altbausanierung startet, sollte den Sanierungsbonus nicht fix in die Finanzierung einrechnen. Sinnvoller ist, zuerst die Landesförderung, den technischen Sanierungsumfang und – falls relevant – den Kesseltausch getrennt zu prüfen.
Welche Altbau-Maßnahmen förderbar sein können
Bei Altbauten sind Förderungen meist dann besonders relevant, wenn die Energieeffizienz, die Gebäudesubstanz oder die Wohnqualität verbessert wird. Typische Maßnahmen sind:
Fenstertausch und Außentüren
Gerade alte Fenster sind energetisch oft ein Schwachpunkt. In Altbauten muss aber sorgfältig geprüft werden, ob Tausch, Sanierung oder eine denkmalgerechte Lösung sinnvoll ist. Bei neuen Fenstern verändern sich Luftdichtheit und Feuchteverhalten – das muss zur Wand, Dämmung und Lüftung passen.
Fassadensanierung und Fassadendämmung
Die Fassade ist bei energetischen Sanierungen meist ein zentraler Bauteil. Bei Gründerzeithäusern oder gegliederten Fassaden kann Außendämmung aber schwierig sein. Dann müssen Alternativen wie Innendämmung, teilweiser Wärmeschutz oder andere Sanierungsstrategien geprüft werden.
Dach und oberste Geschoßdecke
Über nicht gedämmte Dachbereiche geht viel Wärme verloren. Wenn der Dachboden nicht genutzt wird, kann die Dämmung der obersten Geschoßdecke oft wirtschaftlicher sein als eine komplette Dachdämmung. Wird das Dachgeschoß genutzt oder ausgebaut, wird die Dachschräge selbst relevant.
Kellerdecke und Feuchtigkeit
Viele ältere Häuser haben kühle Böden und feuchte Kellerzonen. Nicht jede Feuchte lässt sich mit einem Anstrich lösen. Oft braucht es eine saubere Ursachenprüfung: Abdichtung, Lüftung, Wärmebrücken, kapillar aufsteigende Feuchte oder Kondensation.
Heizung und Haustechnik
Eine neue Heizung sollte nicht isoliert geplant werden. Wenn später Fenster, Fassade oder Dach verbessert werden, verändert sich der tatsächliche Wärmebedarf. In der Praxis ist es oft sinnvoll, zuerst die Gebäudehülle zu prüfen und danach die Haustechnik passend zu dimensionieren.
Bei fossilen Heizsystemen ist der Kesseltausch ein eigener Förderbereich. Das ist 2026 besonders wichtig, weil der Sanierungsbonus für thermische Sanierungen zwar geschlossen ist, der Kesseltausch aber weiterhin über die Sanierungsoffensive laufen kann.
Elektro, Sanitär und Innenausbau
Diese Arbeiten sind bei Altbausanierungen fast immer relevant, aber nicht automatisch förderfähig. Trotzdem sollten sie früh mitgedacht werden, weil Leitungsführungen, Wände, Böden, Bad, Küche und Trockenbau eng miteinander verbunden sind.
Warum Energieausweis und Gebäudehülle beim Altbau wichtig sind
Förderstellen interessieren sich nicht nur für schöne Oberflächen. Entscheidend ist, was sich am Gebäude messbar verbessert. Der Energieausweis zeigt, wie sich der Heizwärmebedarf vor und nach der Sanierung verändert. Genau deshalb spielt er bei vielen Altbau-Förderungen eine zentrale Rolle.
Bei einem Altbau kann eine einzelne Maßnahme sinnvoll sein – etwa neue Fenster. Technisch besser ist aber oft ein abgestimmtes Paket: Fenster, Fassade, Dach, Kellerdecke und Heizung werden nicht losgelöst voneinander geplant. Sonst entstehen neue Probleme. Dichtere Fenster in einem schlecht gedämmten Altbau können zum Beispiel Feuchtigkeit und Schimmel begünstigen, wenn Lüftung und Wärmebrücken nicht beachtet werden.
Mehr Details zu Dämmung, Gebäudehülle und energetischen Anforderungen gehören in den eigenen Ratgeber zur thermischen Sanierung. In diesem Beitrag geht es bewusst um die Förderlogik bei Altbauten, die richtige Einordnung der Maßnahmen und die wichtigsten Förderstellen in Wien, Niederösterreich und beim Bund.
Der Energieausweis ist also nicht nur ein Formular für die Förderung. Er hilft auch, die Sanierung vernünftig zu planen.
Typische Fehler bei Altbausanierung und Förderung
Der häufigste Fehler ist die falsche Reihenfolge. Viele Eigentümer holen zuerst Angebote ein, beauftragen einzelne Arbeiten und prüfen erst danach die Förderung. Das kann funktionieren, ist aber riskant.
Der zweite Fehler ist eine zu grobe Planung. „Wir sanieren den Altbau“ klingt gut, reicht aber nicht. Förderstellen wollen wissen, welche Maßnahmen gesetzt werden, welche Kosten entstehen, welche energetische Verbesserung erreicht wird und welche Unterlagen vorliegen.
Der dritte Fehler betrifft den Sanierungsbonus. Viele ältere Artikel klingen noch so, als wäre eine neue Registrierung jederzeit möglich. Das stimmt aktuell nicht.
Der vierte Fehler ist technischer Natur: Fenster werden getauscht, aber Lüftung und Schimmelrisiko nicht geprüft. Fassaden werden gedämmt, aber Sockel und Anschlüsse bleiben ungelöst. Heizungen werden erneuert, bevor klar ist, wie stark der Wärmebedarf nach der Sanierung sinkt.
Und der fünfte Fehler: Altbau wird wie Neubau behandelt. Alte Gebäude haben andere Toleranzen, andere Materialien und oft versteckte Schwachstellen. Gerade deshalb braucht es vor der Umsetzung eine fachliche Einschätzung.
Sie planen eine Altbausanierung in Wien, Niederösterreich bzw. Wien Umgebung?
Dann ist eine fachliche Ersteinschätzung oft der sinnvollste erste Schritt. Gerade bei Altbau, Fenstertausch, Dämmung, Dach, Fassade, Bad, Boden oder Leitungen zeigt sich erst vor Ort, welche Maßnahmen wirklich notwendig sind und welche Arbeiten sinnvoll kombiniert werden können.
Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung
Die GERRY BAU GmbH begleitet Sanierungsprojekte in Wien und Niederösterreich von der ersten Einschätzung bis zur Umsetzung. Wir bieten keine Förderberatung im rechtlichen Sinn und übernehmen keine Förderanträge. Wir helfen aber dabei, das Bauvorhaben technisch sauber einzuordnen, bevor Angebote, Behördenwege oder Ausführung konkret werden.
FAQ – häufige Fragen zur Altbausanierungsförderung 2026
Gibt es 2026 eine Altbausanierungsförderung?
Ja, aber nicht als ein einziges österreichweites Programm mit diesem Namen. Gemeint sind meist Landesförderungen, Förderungen für Gebäudehülle, Fenster, Dach, Fassade, Heizungstausch oder der Bundes-Sanierungsbonus – wobei dieser aktuell für neue Registrierungen im Bereich thermische Sanierung geschlossen ist.
Wird Altbausanierung in Wien gefördert?
Ja, je nach Gebäudeart. Für Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser gibt es Fördermöglichkeiten für energetisch wirksame Sanierungen. Bei größeren Wohnhäusern können wohnfonds_wien, THEWOSAN, Sockelsanierung oder andere Sanierungsmodelle relevant sein.
Wie hoch ist die Förderung für eine energetische Altbausanierung in Wien?
Bei Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern nennt die Stadt Wien je nach erreichtem Standard Zuschüsse von 30 % bis maximal 8.000 Euro oder 35 % bis maximal 12.000 Euro. Bei einer Teilsanierung mit mindestens 40 % Einsparung des Ausgangs-Referenz-Heizwärmebedarfs sind 25 % bis maximal 4.000 Euro möglich.
Wird in Wien auch ein Sanierungskonzept gefördert?
Ja. Für Einfamilien-, Kleingartenwohn- und Reihenhäuser kann die Erstellung eines Sanierungskonzepts mit bis zu 1.000 Euro, bei Zweifamilienhäusern mit bis zu 1.500 Euro gefördert werden. Die Förderung beträgt maximal 50 % der nachgewiesenen und angemessenen Kosten.
Wird Altbausanierung in Niederösterreich gefördert?
Ja. Für viele private Eigentümer ist die NÖ Eigenheimsanierung relevant. Es gibt eine Variante mit Energieausweis für Gesamtsanierungen und eine Variante ohne Energieausweis für bestimmte Einzelmaßnahmen.
Wie hoch ist die Förderung in Niederösterreich?
Die NÖ Eigenheimsanierung arbeitet mit einem 4 % Annuitätenzuschuss der förderbaren Sanierungskosten über 10 Jahre. Anerkennbare Sanierungskosten sind mit maximal 600 Euro pro m² Wohnnutzfläche und höchstens 130 m² pro Wohneinheit begrenzt. Daraus ergeben sich maximal 78.000 Euro anerkennbare Sanierungskosten pro Wohneinheit.
Ist der Sanierungsbonus 2026 noch offen?
Nein, der Sanierungsbonus für thermisch-energetische Sanierungen ist seit 2. Februar 2026 für neue Registrierungen und Anträge geschlossen. Bestehende Registrierungen und bereits eingereichte Anträge bleiben gültig.
Gibt es 2026 noch eine Bundesförderung für den Heizungstausch?
Ja. Der Sanierungsbonus für thermisch-energetische Sanierungen ist zwar geschlossen, der Kesseltausch läuft aber weiter. Förderanträge sind aktuell nur mehr in diesem Bereich möglich. Wer im Altbau eine fossile Heizung ersetzen möchte, sollte diesen Förderweg gesondert prüfen.
Gibt es 2027 wieder einen Sanierungsbonus?
Für 2027 ist wieder ein Förderbudget für den Sanierungsbonus vorgesehen. Der konkrete Startzeitpunkt und die endgültigen Bedingungen stehen derzeit aber noch nicht fest.
Welche Maßnahmen sind bei einer Altbausanierung besonders förderrelevant?
Meist geht es um Maßnahmen an Gebäudehülle und Energieeffizienz: Fenster, Fassade, Dach, oberste Geschoßdecke, Kellerdecke, Heizung, erneuerbare Energie oder abgestimmte Gesamtsanierung. Innenausbau allein ist nicht automatisch förderfähig.
Brauche ich für eine Altbausanierungsförderung einen Energieausweis?
Bei umfassenden Sanierungen in der Regel ja. Bei einzelnen Maßnahmen kann es je nach Bundesland und Förderschiene auch ohne Energieausweis gehen. Trotzdem ist eine energetische Einschätzung oft sinnvoll.
Wer beantragt die Förderung?
Den Antrag stellt grundsätzlich der Eigentümer bzw. die förderberechtigte Person selbst. Ein Bauunternehmen kann technische Unterlagen, Rechnungen und eine fachgerechte Ausführung liefern, ersetzt aber keine Förderstelle.
Sollte ich zuerst die Förderung oder zuerst die Sanierung planen?
Beides muss zusammen gedacht werden. Sinnvoll ist: Gebäude besichtigen, Maßnahmen grob festlegen, Förderfähigkeit prüfen, Unterlagen vorbereiten und erst danach verbindlich beauftragen.
Unterstützt GERRY BAU bei Förderanträgen?
Nein, die GERRY BAU GmbH bietet keine Förderberatung im rechtlichen Sinn und übernimmt keine Förderanträge. Wir unterstützen bei der fachlichen Einschätzung, Planung, Koordination und Umsetzung der Sanierungsarbeiten.
Sie planen einen Umbau, Ausbau, Zubau oder eine Sanierung Ihres Altbaus?
Dann lohnt sich eine fachliche Ersteinschätzung, bevor unnötige Kosten, Verzögerungen oder Behördenprobleme entstehen.
weitere nützliche Links und Artikel
Das könnte Sie interessieren:
Mehr über unsere Leistungen bezüglich Sanierung und Renovierung →
Hinweis zur Nutzung der Inhalte
Unsere Inhalte dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle fachkundige Beratung oder Prüfung vor Ort. Die konkrete Ausführung hängt von den baulichen Gegebenheiten, den verwendeten Materialien und den geltenden Vorschriften ab. Arbeiten an Elektrik, Gas, Wasser, Heizung oder anderen sicherheitsrelevanten Bereichen dürfen ausschließlich von entsprechend qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Eigenständig ausgeführte Arbeiten erfolgen in eigener Verantwortung.
Quellenangaben
Stadt Wien – Thermisch-energetische Sanierung von Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern
https://www.wien.gv.at/amtswege/thermisch-energetische-sanierung-foerderungsantrag
Stadt Wien – Förderung eines Sanierungskonzepts für Eigenheime
https://www.wien.gv.at/amtswege/sanierungskonzept-eigenheime-foerderungsantrag
wohnfonds_wien – THEWOSAN und energetische Sanierung der Haustechnik
https://www.wohnfonds.wien.at/erstinfo_thewosan-haustechnik
wohnfonds_wien – Spezielle Förderungsvoraussetzungen für THEWOSAN, Stand Februar 2026
https://www.wohnfonds.wien.at/media/Website%20PDF-INFO%20Downloads/Sanierung/spezielle_foerderungsvoraussetzungen_thewosan.pdf
Amt der NÖ Landesregierung – Wohnbauförderung Eigenheimsanierung
https://noe.gv.at/eigenheimsanierung
Amt der NÖ Landesregierung – Broschüre zur NÖ Eigenheimsanierung 2026
https://www.noe.gv.at/noe/Sanieren-Renovieren/WEB_WBF_25_013_EHS-Broschuere_20260311.pdf
Sanierungsoffensive des Bundes – Förderungsaktion 2026 beendet und Budgetmittel ausgeschöpft
https://www.sanierungsoffensive.gv.at/news/foerderungsaktion-erfolgreich-beendet
Sanierungsoffensive des Bundes – Kesseltausch für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser: Informationen für bestehende Registrierungen
https://www.sanierungsoffensive.gv.at/kesseltausch/ein-zweifamilienhaus-oder-reihenhaus
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz – Fortführung der Sanierungsoffensive und vorgesehene Fördermittel ab 2027
https://www.bmluk.gv.at/service/presse/ministerium/2026/doppelbudget-2027-28-wichtige-agrar–und-umweltmassnahmen-erfolgreich-gesichert.html