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Dachsanierungsförderung Niederösterreich 2026

Ratgeber: Förderung für Dachsanierung, Dachdämmung und thermische Sanierung

Lesedauer: ca. 8 Min.

Kurzantwort: Eine Dachsanierung kann in Niederösterreich 2026 über die NÖ Wohnbauförderung Eigenheimsanierung gefördert werden. Dafür gibt es zwei Wege: eine Sanierung ohne Energieausweis für Einzelmaßnahmen wie Dachsanierung oder eine Sanierung mit Energieausweis, wenn eine thermisch-energetische Gesamtsanierung geplant ist. Wichtig: Der Bundes-Sanierungsbonus ist für neue Registrierungen und Anträge aktuell geschlossen. Für neue Projekte ist daher vor allem die NÖ Landesförderung der zentrale Ansatzpunkt.

Warum die Dachsanierungsförderung 2026 neu geprüft werden sollte

Ein undichtes Dach wartet nicht auf die nächste Förderrunde. Trotzdem lohnt es sich, vor einer Dachsanierung kurz innezuhalten – gerade 2026. Denn bei den Förderungen hat sich Entscheidendes verschoben: Der Bundes-Sanierungsbonus ist für neue Registrierungen aktuell nicht mehr offen. Die NÖ Eigenheimsanierung bleibt dagegen für viele private Eigentümer in Niederösterreich weiterhin relevant.

Bei Dächern ist die genaue Einordnung besonders wichtig. Wird nur die alte Dachdeckung erneuert? Kommt eine Wärmedämmung dazu? Wird die oberste Geschoßdecke gedämmt? Besteht bereits ein Dachgeschoßausbau? Oder soll der Dachboden künftig als Wohnraum genutzt werden?

Das sind keine Nebensachen. Eine reine Dachreparatur ist fachlich und fördertechnisch etwas anderes als eine energetische Dachsanierung. Und eine Dachdämmung kann wiederum Teil einer umfassenden thermischen Sanierung sein, bei der ein Energieausweis notwendig wird.

In der Praxis entstehen Förderprobleme häufig nicht durch die handwerkliche Arbeit, sondern durch die Reihenfolge: Es wird zu schnell beauftragt, der Baubeginn ist schon erfolgt, Unterlagen fehlen oder es wurde die falsche Förderschiene gewählt. Wer vorab sauber prüft, hat deutlich weniger Reibungsverluste.

Niederösterreichische Landesförderung oder Bundesförderung: Was gilt aktuell?

Für Eigentümer in Niederösterreich sollte man 2026 klar zwischen Landesförderung und Bundesförderung unterscheiden.

Förderstelle Bedeutung für Dachsanierung 2026
Land Niederösterreich NÖ Wohnbauförderung Eigenheimsanierung, relevant für Dachsanierung, Dachdämmung und thermische Sanierung
Bund / Sanierungsoffensive Sanierungsbonus für neue Registrierungen und Anträge geschlossen; bestehende Registrierungen bleiben gültig

Das ist wichtig, weil viele ältere Informationen noch so klingen, als könne man einfach den Sanierungsbonus beantragen und danach die Landesförderung ergänzend prüfen. Für neue Projekte stimmt das 2026 nicht mehr uneingeschränkt.

Wer bereits rechtzeitig beim Sanierungsbonus registriert hat, muss die dortigen Fristen und Unterlagen weiter beachten. Wer jetzt erst mit einer Dachsanierung startet, sollte den Bundesbonus nicht als fixe Finanzierung einplanen.

Für neue Dachprojekte in Niederösterreich ist deshalb die NÖ Eigenheimsanierung der vernünftigste Ausgangspunkt.

Dachsanierung ohne Energieausweis

Die Sanierung ohne Energieausweis ist in Niederösterreich für Einzelmaßnahmen gedacht. Dazu zählen unter anderem Dachsanierungen, Heizungserneuerungen, Fenster- und Außentürentausch sowie bis zu zwei wärmedämmende Maßnahmen.

Diese Variante kann passen, wenn kein großes Gesamtsanierungspaket geplant ist, sondern zum Beispiel:

  • die Dachdeckung erneuert wird,
  • schadhafte Dachbereiche saniert werden,
  • Spenglerarbeiten, Anschlüsse oder Dachrinnen mitbetroffen sind,
  • die oberste Geschoßdecke gedämmt wird,
  • die Dachschräge bei bestehendem Dachgeschoßausbau verbessert wird,
  • einzelne energetische Maßnahmen ergänzt werden,
  • Dachsanierung und Fenstertausch kombiniert werden.

Gerade für Eigentümer, die „nur das Dach ordentlich machen lassen“ möchten, ist diese Förderschiene oft naheliegender als eine komplette thermische Gesamtsanierung. Trotzdem sollte man sie nicht mit einer automatischen Förderung verwechseln. Es braucht ein Förderansuchen, eine nachvollziehbare Kostenschätzung, passende Unterlagen und später eine ordentliche Endabrechnung mit Rechnungen und Zahlungsnachweisen.

Bei wärmedämmenden Maßnahmen sind außerdem energetische Mindeststandards zu beachten. In der Tabelle zur Einzelbauteilsanierung der NÖ-Eigenheimsanierung wird für oberste Geschoßdecke bzw. Dach gesamt ein U-Wert von 0,14 W/(m²K) genannt. Das ist kein Detail für später, sondern sollte bereits in der Planung mit dem ausführenden Betrieb geklärt werden.

Dachsanierung mit Energieausweis

Die Sanierung mit Energieausweis ist die stärkere Variante, wenn mehrere Maßnahmen an der Gebäudehülle kombiniert werden. Sie wird vor allem dann interessant, wenn nicht nur das Dach Thema ist, sondern auch Fassade, Fenster, Kellerdecke oder Heizung.

Dazu können gehören:

  • Dämmung der obersten Geschoßdecke,
  • Dämmung der Dachschräge bei bestehenden Dachgeschoßausbauten,
  • Fassadendämmung,
  • Dämmung der Kellerdecke,
  • Fenstertausch,
  • Außentürentausch,
  • Umstellung auf ein alternatives Heizsystem,
  • Photovoltaik oder Solarthermie,
  • Wohnraumlüftung,
  • passiver Sonnenschutz,
  • ergänzende Maßnahmen wie Dachbegrünung.

Der entscheidende Punkt: Die geplanten wärmedämmenden Maßnahmen müssen zu einer mindestens 40-prozentigen Verbesserung des Heizwärmebedarfs führen. Das wird nicht nach Gefühl beurteilt, sondern über den Energieausweis bzw. über die energetische Berechnung im Ist- und Soll-Zustand.

Für eine einzelne Dachsanierung ist das nicht immer notwendig. Wenn aber ohnehin größere Arbeiten anstehen – Dach, Fenster, Fassade, Heizung –, sollte die Variante mit Energieausweis ernsthaft geprüft werden. Sie ist zwar aufwendiger, kann aber bei einer gut geplanten thermischen Sanierung deutlich sinnvoller sein.

Welche Dachmaßnahmen förderbar sein können

„Dachsanierung“ klingt eindeutig, ist es aber selten. Auf der Baustelle kann damit sehr Unterschiedliches gemeint sein: neue Eindeckung, Abdichtung, Unterkonstruktion, Dämmung, Dachfenster, Spenglerarbeiten, PV-Vorbereitung oder ein künftiger Dachausbau.

Dachsanierung als Einzelmaßnahme

Dazu gehören je nach Projekt Arbeiten an Dachdeckung, Abdichtung, Unterkonstruktion, Anschlüssen, Kaminverwahrungen, Dachrinnen und anderen Spenglerdetails. Welche Kosten konkret anerkannt werden, muss im Einzelfall anhand der Förderschiene und Unterlagen geprüft werden.

Dämmung der obersten Geschoßdecke

Das ist oft die wirtschaftlichste Maßnahme, wenn der Dachboden nicht als Wohnraum genutzt wird. Die warme Raumluft bleibt im beheizten Bereich, ohne dass die gesamte Dachfläche aufwendig gedämmt werden muss. Gerade bei älteren Einfamilienhäusern ist das häufig ein sinnvoller erster Schritt.

Dämmung der Dachschräge

Diese Variante ist relevant, wenn ein Dachraum bereits ausgebaut ist oder als Wohnraum genutzt werden soll. Hier zählen nicht nur Dämmstärke und Material, sondern vor allem saubere Anschlüsse, Luftdichtheit, Dampfbremse und Wärmebrücken. Fehler sieht man oft erst Jahre später – dann aber als Feuchteproblem oder Schimmel.

Dachsanierung mit Photovoltaik

Wenn ein Dach ohnehin geöffnet oder erneuert wird, sollte Photovoltaik zumindest mitgedacht werden. Tragfähigkeit, Dachausrichtung, Leitungswege, Zählerschrank und spätere Montagepunkte lassen sich während einer Sanierung deutlich besser vorbereiten als im Nachhinein.

Eine PV-Anlage kann je nach Fördervariante als eigene Maßnahme eine Rolle spielen. Eine reine Vorbereitung – etwa Leerverrohrung oder Reserven im Verteiler – sollte jedoch gesondert geprüft werden, weil nicht jede vorbereitende Arbeit automatisch förderfähig ist.

Dachbegrünung und Flachdach

Bei Flachdächern oder flach geneigten Dachflächen kann auch Dachbegrünung ein Thema sein. Technisch ist hier vor allem die Statik entscheidend: Aufbauhöhe, Gewicht, Abdichtung, Wurzelschutz und Entwässerung müssen sauber geplant werden. Fördertechnisch hängt die Bewertung davon ab, in welcher Sanierungsvariante das Projekt eingereicht wird.

Wie hoch die Förderung in Niederösterreich ausfallen kann

Die NÖ Eigenheimsanierung ist kein einfacher Sofortzuschuss, der vorab frei ausbezahlt wird. Sie arbeitet mit einem Annuitätenzuschuss zur Unterstützung der Rückzahlung eines Bankdarlehens.

Beide Varianten – mit und ohne Energieausweis – werden mit einem 4 % Annuitätenzuschuss der förderbaren Sanierungskosten über 10 Jahre unterstützt. Vereinfacht gesagt: Die Förderung hilft bei der Rückzahlung des Darlehens, sie ersetzt aber nicht die Finanzierung des Projekts.

Für die Berechnung sind die anerkennbaren Sanierungskosten wesentlich. Als Obergrenze können maximal 600 Euro pro m² Wohnnutzfläche anerkannt werden. Pro Wohneinheit werden höchstens 130 m² Wohnnutzfläche berücksichtigt. Daraus ergeben sich maximal 78.000 Euro anerkennbare Sanierungskosten pro Wohneinheit.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen:

  • tatsächlichen Sanierungskosten,
  • anerkennbaren Sanierungskosten,
  • förderbaren Sanierungskosten,
  • tatsächlichem Zuschuss.

Die tatsächliche Rechnungssumme ist also nicht automatisch die Bemessungsgrundlage für die Förderung. Bei der Variante mit Energieausweis hängt die Förderung stark vom erreichten energetischen Verbesserungsgrad und vom Punktesystem ab. Bei der Variante ohne Energieausweis gibt es eine andere Punkteermittlung für Einzelmaßnahmen.

    Eine pauschale Aussage wie „Dachsanierung bringt Betrag X“ wäre deshalb unseriös. Sinnvoller ist eine konkrete Prüfung anhand von Wohnnutzfläche, Maßnahmen, Kostenschätzung, Energieausweis und Fördervariante.

    Zusatz: Ankaufsförderung bei sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden

    Für Käufer älterer Häuser kann zusätzlich zur Eigenheimsanierung auch die Ankaufsförderung interessant sein. Sie beträgt in Niederösterreich 20.000 Euro, bei Jungfamilien 30.000 Euro. Voraussetzung ist, dass der Ankauf höchstens drei Jahre vor der Antragstellung zur Eigenheimsanierung liegt.

    Für eine reine Dachsanierung ist diese Förderung nicht automatisch der zentrale Punkt. Relevant wird sie aber dann, wenn ein sanierungsbedürftiges Bestandsgebäude gekauft wurde und anschließend eine thermische Sanierung der Gebäudehülle geplant ist – etwa mit Dach, oberster Geschoßdecke, Fenstern oder Fassade.

    Gerade bei geerbten oder frisch gekauften Häusern aus den 1960er-, 1970er- oder 1980er-Jahren lohnt sich dieser Blick. Oft zeigt sich erst nach der ersten Besichtigung, ob nur einzelne Dacharbeiten notwendig sind oder ob die Gebäudehülle insgesamt saniert werden sollte.

    Voraussetzungen, Fristen und Unterlagen

    Für die NÖ Eigenheimsanierung gelten einige Punkte, die Eigentümer vor Projektstart kennen sollten.

    Ein Antrag kann grundsätzlich von natürlichen Personen gestellt werden. Das Gebäude muss in Niederösterreich liegen und in den Bereich der Eigenheimsanierung fallen. Für Eigenheime ist vor allem die Wohnnutzfläche wichtig; Gebäude bzw. Wohngebäude mit bis zu 500 m² bestehender oder zu sanierender Nutzfläche können grundsätzlich relevant sein.

    Wichtig ist auch die Frist: Der Antrag ist spätestens ein Jahr nach Baubeginn der beantragten Sanierungsmaßnahmen einzureichen. Das klingt großzügig, sollte aber nicht dazu verleiten, die Förderung erst nach Abschluss der Baustelle zu prüfen. Wer vorher plant, kann Unterlagen und Maßnahmen sauberer abstimmen.

    Je nach Projekt können unter anderem erforderlich sein:

    • Antragsformular,
    • Eigentumsnachweis,
    • Gemeindebestätigung,
    • Kostenschätzung,
    • Energieausweis bei Sanierung mit Energieausweis,
    • Datenblatt bzw. technische Angaben,
    • baurechtliche Unterlagen, wenn erforderlich,
    • Rechnungen und Zahlungsnachweise für die Endabrechnung,
    • Hauptwohnsitznachweis nach Fertigstellung.

    Wichtig: Bei Dacharbeiten sollte außerdem früh geklärt werden, ob baurechtliche Themen berührt sind. Eine reine Instandsetzung ist etwas anderes als ein Dachausbau, eine Änderung der Dachform, eine deutliche Erhöhung des Dachaufbaus oder die Schaffung zusätzlicher Wohnfläche.

    Bundes-Sanierungsbonus 2026: aktueller Stand

    Der Bundes-Sanierungsbonus war für viele Sanierungsprojekte lange ein wichtiger Punkt. Für 2026 muss man aber klar sagen: Eine neue Registrierung oder Antragstellung für den Sanierungsbonus ist derzeit nicht möglich. Bereits eingereichte Anträge und bestehende Registrierungen bleiben gültig.

    Für die Dachsanierung ist zusätzlich relevant: Bei der Einzelbauteilsanierung im Sanierungsbonus werden aktuell vor allem Außenfassadendämmung und Fenstertausch genannt. Die Dämmung der obersten Geschoßdecke wird in der Förderinformation der Energieberatung NÖ ausdrücklich nicht mehr als Einzelbauteilsanierung des Bundes geführt.

    Praktisch heißt das: Wer neu startet, sollte den Bundesbonus nicht fix in die Finanzierung einrechnen. Zuerst sollte die NÖ Landesförderung geprüft werden.

    Für 2027 ist wieder ein Förderbudget für den Sanierungsbonus vorgesehen. Der konkrete Startzeitpunkt für neue Registrierungen und die endgültige Ausgestaltung sollten aber vor Projektentscheidung nochmals geprüft werden.

    Typische Fehler bei Dachsanierung und Förderung

    Ein häufiger Fehler ist der zu späte Fördercheck. Wer erst nach Beauftragung oder nach Abschluss der Arbeiten fragt, hat oft weniger Spielraum.

    Der zweite Fehler ist die falsche Förderschiene. Eine Dachsanierung als Einzelmaßnahme ist nicht dasselbe wie eine thermisch-energetische Gesamtsanierung mit Energieausweis. Beides kann sinnvoll sein – aber nicht für jedes Gebäude.

    Der dritte Fehler liegt in der technischen Planung. Eine neue Dacheindeckung ohne Blick auf Dämmung, Feuchtigkeit, Luftdichtheit, Schneefang, Dachrinnen, spätere PV-Nutzung und Dachfenster ist oft zu kurz gedacht. Wenn das Dach einmal offen ist, sollte man die wichtigsten Zukunftsfragen gleich mitklären.

    Der vierte Fehler ist fehlende Abstimmung mit anderen Bauteilen. Dach, Fassade, Fenster und Heizung hängen energetisch zusammen. Wird nur ein Bereich verbessert, können Wärmebrücken oder Feuchteprobleme an anderer Stelle entstehen.

    Und der fünfte Fehler: veraltete Förderinformationen. Gerade 2026 ist das riskant, weil sich beim Bundes-Sanierungsbonus Entscheidendes geändert hat.

    Checkliste vor der Dachsanierung

    Vor einer Dachsanierung in Niederösterreich sollten Eigentümer diese Punkte klären:

    1. Geht es um Reparatur, Dachsanierung, Dachdämmung oder Dachausbau?
    2. Soll nur das Dach saniert werden oder auch Fassade, Fenster und Heizung?
    3. Ist eine Sanierung ohne Energieausweis ausreichend?
    4. Bringt eine Sanierung mit Energieausweis eine bessere Förderchance?
    5. Wird eine 40-prozentige Verbesserung des Heizwärmebedarfs realistisch erreicht?
    6. Sind U-Wert-Vorgaben bei Dämmmaßnahmen einzuhalten?
    7. Ist eine Energieberatung sinnvoll oder erforderlich?
    8. Liegt eine nachvollziehbare Kostenschätzung vor?
    9. Ist der Antrag innerhalb der Frist möglich?
    10. Gibt es baurechtliche Themen durch Dachform, Dachhöhe oder Nutzung?
    11. Soll Photovoltaik gleich mitgeplant oder zumindest vorbereitet werden?
    12. Sind Rechnungen und Zahlungsnachweise später sauber verfügbar?
    13. Kann nach Abschluss der Hauptwohnsitznachweis erbracht werden?

    Diese Liste ersetzt keine Förderprüfung. Sie verhindert aber die gröbsten Fehler – und genau darum geht es vor dem ersten Auftrag.

    Warum sich eine fachliche Besichtigung vorab lohnt

    Ein Dach sieht von unten oft besser aus, als es ist. Entscheidend sind Unterkonstruktion, Feuchtigkeit, Anschlüsse, Sparrenzustand, Dämmstärke, Hinterlüftung, Abdichtung, Kamineinfassungen, Dachrinnen, Schneefang, Dachfenster und die Frage, ob spätere PV-Module sinnvoll montiert werden können.

    GERRY BAU unterstützt Eigentümer bei Sanierungs- und Renovierungsprojekten in Wien und Niederösterreich mit Erfahrung in Planung, Koordination und Umsetzung. Bei Dachprojekten ist eine Besichtigung meist der sinnvollste erste Schritt, weil sich erst vor Ort zeigt, ob eine einfache Dachsanierung genügt oder ob Dämmung, Energieausweis, Fassade, Fenster oder Haustechnik mitgedacht werden sollten.

    Wer eine Dachsanierung in Niederösterreich plant, sollte daher nicht erst nach dem günstigsten Angebot suchen, sondern zuerst die technische Richtung klären. Danach lassen sich Kosten, Förderung und Ablauf deutlich realistischer einschätzen.

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    FAQ – häufige Fragen zur Dachsanierungsförderung NÖ 2026

    Gibt es 2026 eine Dachsanierungsförderung in Niederösterreich?

    Ja. Eine Dachsanierung kann über die NÖ Wohnbauförderung Eigenheimsanierung relevant sein. Je nach Projekt kommt eine Sanierung ohne Energieausweis für Einzelmaßnahmen oder eine Sanierung mit Energieausweis für eine thermisch-energetische Gesamtsanierung infrage.

    Wird eine reine Dachsanierung gefördert?

    Eine Dachsanierung wird in der NÖ Eigenheimsanierung als mögliche Einzelmaßnahme genannt. Ob konkrete Kosten anerkannt werden, hängt vom Projekt, der Fördervariante und den eingereichten Unterlagen ab.

    Wird Dachdämmung in NÖ gefördert?

    Ja, Dachdämmung kann förderrelevant sein. Je nach Gebäude geht es um die Dämmung der obersten Geschoßdecke oder um die Dämmung der Dachschräge bei bestehenden Dachgeschoßausbauten. Bei Einzelbauteilen sind energetische Mindeststandards zu beachten.

    Brauche ich für die Dachsanierungsförderung einen Energieausweis?

    Nicht immer. Für Einzelmaßnahmen kann die Variante ohne Energieausweis passen. Wenn mehrere Maßnahmen an der Gebäudehülle geplant sind und eine thermisch-energetische Gesamtsanierung angestrebt wird, ist die Variante mit Energieausweis meist sinnvoller.

    Wie hoch ist die Förderung für eine Dachsanierung in Niederösterreich?

    Die NÖ Eigenheimsanierung arbeitet mit einem 4 % Annuitätenzuschuss der förderbaren Sanierungskosten über 10 Jahre. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von Wohnnutzfläche, anerkannten Kosten, Punktesystem, Energieausweis und Maßnahmenpaket ab.

    Was ist der Unterschied zwischen Sanierung mit und ohne Energieausweis?

    Ohne Energieausweis geht es eher um Einzelmaßnahmen wie Dachsanierung, Fenstertausch oder Heizungserneuerung. Mit Energieausweis steht die thermisch-energetische Gesamtsanierung im Vordergrund. Dafür muss der Heizwärmebedarf durch die Maßnahmen deutlich verbessert werden.

    Ist der Bundes-Sanierungsbonus 2026 noch offen?

    Nein. Für den Sanierungsbonus ist aktuell keine neue Registrierung oder Antragstellung möglich. Bestehende Registrierungen und bereits eingereichte Anträge bleiben aber gültig.

    Gibt es 2027 wieder einen Sanierungsbonus?

    Für 2027 ist wieder ein Förderbudget für den Sanierungsbonus vorgesehen. Der genaue Startzeitpunkt für neue Registrierungen und die endgültigen Bedingungen stehen derzeit aber noch nicht fest. Wer eine Dachsanierung plant, sollte deshalb nicht mit einer noch nicht geöffneten Bundesförderung fix kalkulieren, sondern zuerst die NÖ Landesförderung prüfen.

    Kann ich Landesförderung und Bundesförderung kombinieren?

    Grundsätzlich können Bundes- und Landesförderungen je nach Regelung kombinierbar sein. Für neue Dachsanierungsprojekte ist aber entscheidend, dass der Bundes-Sanierungsbonus derzeit geschlossen ist. Deshalb sollte zuerst die NÖ Landesförderung geprüft werden.

    Gibt es eine Förderung beim Kauf eines sanierungsbedürftigen Hauses?

    Ja, in Niederösterreich kann zusätzlich eine Ankaufsförderung relevant sein. Sie beträgt 20.000 Euro, bei Jungfamilien 30.000 Euro. Interessant ist das vor allem, wenn ein älteres Bestandsgebäude gekauft und anschließend thermisch saniert wird.

    Wann muss der Antrag gestellt werden?

    Bei der NÖ Eigenheimsanierung ist der Antrag spätestens ein Jahr nach Baubeginn der beantragten Sanierungsmaßnahmen einzureichen.

    Sollte ich zuerst ein Angebot oder zuerst die Förderung prüfen?

    Am besten wird beides abgestimmt: technische Besichtigung, grobe Maßnahmenplanung, Kostenschätzung und Förderprüfung. Wer zuerst beauftragt und erst danach die Förderung klärt, riskiert unnötige Probleme.

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    Zichen Lu - Autor der Webseite
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    Unsere Inhalte dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle fachkundige Beratung oder Prüfung vor Ort. Die konkrete Ausführung hängt von den baulichen Gegebenheiten, den verwendeten Materialien und den geltenden Vorschriften ab. Arbeiten an Elektrik, Gas, Wasser, Heizung oder anderen sicherheitsrelevanten Bereichen dürfen ausschließlich von entsprechend qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Eigenständig ausgeführte Arbeiten erfolgen in eigener Verantwortung.

    Quellenangaben

    Amt der NÖ Landesregierung – Wohnbauförderung Eigenheimsanierung: Fördervarianten, Voraussetzungen und Förderhöhe
    https://noe.gv.at/eigenheimsanierung

    Amt der NÖ Landesregierung – Broschüre zur NÖ Wohnbauförderung Eigenheimsanierung 2026
    https://www.noe.gv.at/noe/Sanieren-Renovieren/WEB_WBF_25_013_EHS-Broschuere_20260311.pdf

    Amt der NÖ Landesregierung – Sanierung ohne Energieausweis: Einzelmaßnahmen, Wärmedämmung und Einreichfrist
    https://www.noe.gv.at/noe/Sanierung_ohne_Energieausweis.html

    Energie- und Umweltagentur des Landes Niederösterreich – Aktuelle Förderungen für Bauen und Sanieren
    https://www.energie-noe.at/foerderungen-fuer-bauen-und-sanieren

    Sanierungsoffensive des Bundes – Förderungsaktion 2026 beendet und Budgetmittel ausgeschöpft
    https://www.sanierungsoffensive.gv.at/

    Sanierungsoffensive des Bundes – Einzelbauteilsanierung bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern
    https://www.sanierungsoffensive.gv.at/sanierungsbonus/ein-zweifamilienhaus-oder-reihenhaus/einzelbauteilsanierung

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