Fenstertausch Förderung 2026
Förderungen für neue Fenster in Wien, Niederösterreich und Österreich
Lesedauer: ca. 10 Min.
Kurzantwort: Für den Fenstertausch gibt es 2026 weiterhin Fördermöglichkeiten – allerdings nicht mehr so einfach über den Bundes-Sanierungsbonus wie in älteren Informationen aus den Vorjahren. Der Sanierungsbonus für thermische Sanierungen ist seit 2. Februar 2026 für neue Registrierungen und Anträge geschlossen. In Wien können Schall- und Wärmeschutzfenster unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. In Niederösterreich ist der Fenstertausch über die NÖ Eigenheimsanierung möglich – entweder als Einzelmaßnahme ohne Energieausweis oder als Teil einer umfassenderen Sanierung mit Energieausweis. Bei Wohnungen, größeren Wohnhäusern oder Wohnungseigentümergemeinschaften kann zusätzlich die NÖ Wohnungssanierung relevant sein.
- Warum die Fenstertausch Förderung 2026 neu geprüft werden sollte
- Welche Förderungen für Fenstertausch 2026 relevant sind
- Wien: Förderung für Schall- und Wärmeschutzfenster
- Wien: Fenstertausch im Rahmen einer größeren Sanierung
- Niederösterreich: Fenstertausch über die Eigenheimsanierung
- Niederösterreich: Wohnungssanierung bei größeren Objekten
- Bundes-Sanierungsbonus 2026: aktueller Stand
- Welche technischen Anforderungen bei neuen Fenstern wichtig sind
- Fenstertausch, Altbau und Schimmel: ein Punkt, den viele unterschätzen
- Typische Fehler bei Fenstertausch und Förderung
- Sie planen einen Fenstertausch in Wien, Niederösterreich oder im Wiener Umland?
- FAQ – häufige Fragen
Warum die Fenstertausch Förderung 2026 neu geprüft werden sollte
Fenster gehören zu den Bauteilen, bei denen Eigentümer besonders schnell nach Förderungen suchen. Verständlich: Neue Fenster kosten Geld, verbessern den Wohnkomfort und können Heizwärmeverluste deutlich reduzieren. Gleichzeitig sind Fenster technisch heikler, als viele im ersten Moment denken.
Ein Fenstertausch verändert nicht nur die Optik. Neue Fenster sind dichter, haben bessere U-Werte, reduzieren Zugluft und können – je nach Lage – auch den Lärm deutlich senken. Genau dadurch verändert sich aber auch das Feuchteverhalten im Raum. In einem unsanierten Altbau kann das neue Probleme auslösen, wenn Lüftung, Wandtemperaturen, Wärmebrücken und bestehende Feuchtigkeit nicht berücksichtigt werden.
2026 kommt noch ein fördertechnischer Punkt dazu: Viele ältere Informationen beziehen sich auf den Sanierungsbonus 2024 oder auf Förderstände aus 2025. Das ist riskant. Der Bundes-Sanierungsbonus für thermische Sanierungen ist aktuell für neue Registrierungen geschlossen. Für neue Projekte in Wien und Niederösterreich sind daher vor allem Landesförderungen und die konkrete Gebäudesituation entscheidend.
Nach unserer Erfahrung ist beim Fenstertausch die Reihenfolge besonders wichtig: Erst klären, was technisch sinnvoll ist. Dann prüfen, welche Förderung realistisch passt. Erst danach sollten verbindliche Angebote, Bestellung und Montage fixiert werden.
Welche Förderungen für Fenstertausch 2026 relevant sind
Für Wien, Niederösterreich und Österreich sollte man 2026 mehrere Ebenen unterscheiden. Entscheidend ist, ob es um eine einzelne Wohnung, ein Einfamilienhaus, ein größeres Wohnhaus oder eine umfassendere Sanierung geht.
| Bereich | Bedeutung für Fenstertausch 2026 |
|---|---|
| Stadt Wien | Förderung für Schall- und Wärmeschutzfenster in Wohnungen; zusätzlich Fenstertausch im Rahmen energetisch wirksamer Sanierungen bei Eigenheimen/Kleingartenwohnhäusern |
| Land Niederösterreich | NÖ Eigenheimsanierung mit oder ohne Energieausweis; Fenstertausch ausdrücklich als mögliche Maßnahme |
| NÖ Wohnungssanierung | Relevant bei Wohnungen, größeren Wohnhäusern, Allgemeinbereichen oder Wohnungseigentümergemeinschaften |
| Bund / Sanierungsbonus | Für neue Registrierungen aktuell geschlossen; bestehende Registrierungen bleiben gültig |
| Kesseltausch | Läuft weiter, betrifft aber nicht direkt den Fenstertausch |
Das klingt auf den ersten Blick unübersichtlich, ist aber fachlich logisch. Ein einzelner Fenstertausch in einer Wiener Wohnung ist anders zu behandeln als ein Fenstertausch im Einfamilienhaus in Niederösterreich. Und wenn zusätzlich Fassade, Dach oder Heizung saniert werden, kann sich die passende Förderschiene wieder ändern.
Wichtig ist auch die Abgrenzung: Eine Förderung für neue Fenster beantwortet nicht automatisch die Frage, ob ein Fenstertausch technisch sinnvoll ist. Manchmal ist eine Fenstersanierung, eine Verbesserung der Dichtungen oder ein abgestimmtes Sanierungspaket die bessere Lösung. Besonders bei Altbauten sollte man hier nicht zu schnell entscheiden.
Wien: Förderung für Schall- und Wärmeschutzfenster
In Wien gibt es eine eigene Förderung für den Einbau von Schall- und Wärmeschutzfenstern. Diese ist vor allem für Wohnungen relevant – also für Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer.
Gefördert werden können:
- Schallschutzfenster in Wohn- und Schlafräumen, die zu Hauptstraßen A oder B ausgerichtet sind,
- Wärmeschutzfenster, wenn die Fenster nicht an solchen Hauptstraßen A oder B liegen,
- bei bestimmten Eckwohnungen auch Fenster zur anschließenden Seitengasse, wenn die Fensterfront zur Hauptstraße ausgerichtet ist.
Besonders wichtig: Für den Erhalt der Förderung müssen grundsätzlich alle Fenster der Wohnung getauscht werden. Einzelne Fenster allein reichen also in der Regel nicht aus.
Wichtige Voraussetzungen in Wien sind:
- Die Wohnung muss Hauptwohnsitz der antragstellenden Person sein.
- Die Nutzfläche muss zwischen 22 und 150 m² liegen.
- Das Gebäude muss mindestens 20 Jahre alt sein.
- Die Arbeiten müssen von dazu befugten Firmen durchgeführt werden.
- Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.
- Rechnungen dürfen bei Antragstellung höchstens 6 Monate alt sein.
- Bei Mietwohnungen ist eine Zustimmungserklärung der Hauseigentümerin bzw. des Hauseigentümers oder der Vermietung erforderlich.
- Bei Eigentumswohnungen ist ein Eigentumsnachweis, etwa über das Grundbuch, notwendig.
- Bei Schutzzonen und Gebäuden vor 1945 kann zusätzlich eine Bauanzeige bei der Baupolizei erforderlich sein.
Bei Wärmeschutzfenstern nennt die Stadt Wien einen U-Wert von höchstens 1,40 W/m²K. Bei Schallschutzfenstern ist ein Schalldämmmaß von mindestens 43 dB im eingebauten Zustand erforderlich.
Die Förderung beträgt einmalig 35 % der als förderbar anerkannten Kosten. Da die förderbaren Gesamtbaukosten bei Wohnungen mit höchstens 15.000 Euro begrenzt sind, liegt die rechnerisch maximale Förderung bei dieser Wiener Fensterförderung bei 5.250 Euro. Entscheidend ist aber immer, welche Kosten im konkreten Fall tatsächlich als förderbar anerkannt werden.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel.
Wichtig: Das ist ein recht konkretes Programm – aber kein Freibrief für jeden Fenstertausch. Gerade in Altbauten, Schutzzonen oder bei Kastenfenstern sollte vorab geprüft werden, ob Wärmeschutzfenster, Schallschutzfenster, eine Fenstersanierung oder eine andere technische Lösung sinnvoller ist.
Wien: Fenstertausch im Rahmen einer größeren Sanierung
Neben der Fensterförderung für Wohnungen kann ein Fenstertausch in Wien auch Teil einer größeren Sanierung sein. Das betrifft vor allem Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser, wenn nicht nur einzelne Fenster getauscht werden, sondern die Gebäudehülle insgesamt verbessert wird.
Die Stadt Wien nennt als mögliche Maßnahmen unter anderem die Erneuerung von Fenstern und Türen, Dämmung von Außenwänden, Dächern, obersten Geschoßdecken, Kellerdecken sowie hocheffiziente alternative Energiesysteme.
Für Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser sind unter anderem diese Punkte wichtig:
- Das Gebäude muss als Hauptwohnsitz genutzt werden.
- Die Baubewilligung muss mindestens 20 Jahre alt sein.
- Es gelten Einkommensgrenzen.
- Kostenvoranschläge und Energieausweise können erforderlich sein.
- Eigenleistungen, Pauschalsummen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.
- Die Bauarbeiten müssen innerhalb von 6 Monaten nach Zusicherung begonnen werden.
- Die Arbeiten müssen innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen sein.
Je nach erreichtem energetischem Standard können Zuschüsse möglich sein. Wird ein thermischer Mindeststandard von maximal 1,45 × HWB-nstEG erreicht, nennt die Stadt Wien 30 % der angemessenen förderbaren Kosten, maximal 8.000 Euro. Bei einem besseren Standard von maximal 1,30 × HWB-nstEG sind 35 %, maximal 12.000 Euro, möglich. Eine Teilsanierung mit mindestens 40 % Einsparung des Ausgangs-Referenz-Heizwärmebedarfs kann mit 25 %, maximal 4.000 Euro, unterstützt werden.
Für Eigentümer bedeutet das: Wenn ohnehin Fenster, Fassade, Dach oder Heizung gemeinsam Thema sind, sollte der Fenstertausch nicht isoliert betrachtet werden. In manchen Fällen ist ein Gesamtpaket technisch und fördertechnisch sinnvoller als ein reiner Fenstertausch.
Niederösterreich: Fenstertausch über die Eigenheimsanierung
In Niederösterreich ist für private Eigentümer vor allem die NÖ Wohnbauförderung Eigenheimsanierung relevant. Sie unterscheidet zwischen Sanierung mit Energieausweis und Sanierung ohne Energieausweis.
Die Sanierung ohne Energieausweis bietet sich an, wenn Einzelmaßnahmen geplant sind. Dazu zählt das Land ausdrücklich einen Fenster- bzw. Außentürentausch. Auch eine technische Fenstersanierung, also ein Fenster-Upgrade durch einen qualifizierten Fachbetrieb, kann eine Rolle spielen. In der Broschüre werden dabei Glas- und Dichtungstausch verpflichtend genannt; auch neue Beschläge können förderbar sein.
Die Sanierung mit Energieausweis wird eher dann interessant, wenn der Fenstertausch Teil einer umfassenderen Sanierung der Gebäudehülle ist. Dazu können etwa Fassade, Dach, oberste Geschoßdecke, Kellerdecke, Fenster, Außentüren, Heizung und Lüftung gehören. Bei einer Gesamtsanierung muss der Heizwärmebedarf durch die Maßnahmen mindestens um 40 % verbessert werden.
Beide Varianten werden über einen 4 % Annuitätenzuschuss der förderbaren Sanierungskosten über 10 Jahre unterstützt. Es handelt sich also nicht um einen sofort frei verfügbaren Zuschuss, sondern um eine Unterstützung zur Rückzahlung eines Bankdarlehens.
Für die Berechnung nennt Niederösterreich maximal 600 Euro pro m² Wohnnutzfläche als Obergrenze der anerkennbaren Sanierungskosten. Pro Wohneinheit werden bis zu 130 m² berücksichtigt. Daraus ergeben sich maximal 78.000 Euro anerkennbare Sanierungskosten pro Wohneinheit.
Für Fenster und Außentüren gilt bei Einzelbauteilsanierung bzw. -erneuerung an der thermischen Gebäudehülle ein U-Wert von 1,00 W/(m²K), wenn das ganze Element – also Rahmen und Glas – getauscht wird.
Wichtig ist außerdem die Frist: Bei der NÖ Eigenheimsanierung ist der Antrag spätestens ein Jahr nach Baubeginn der beantragten Sanierungsmaßnahmen einzureichen. Nach Abschluss sind Endabrechnung, Rechnungen und Zahlungsnachweise vorzulegen.
Niederösterreich: Wohnungssanierung bei größeren Objekten
Nicht jeder Fenstertausch in Niederösterreich fällt automatisch in die Eigenheimsanierung. Bei Wohnungen, größeren Wohnhäusern oder Wohnungseigentümergemeinschaften kann auch die NÖ Wohnungssanierung relevant sein.
Konkret gilt: Bei natürlichen Personen ist die NÖ Wohnungssanierung vor allem dann relevant, wenn die bestehende zu sanierende Wohnnutzfläche mehr als 500 m² beträgt. Bei juristischen Personen gilt diese Flächengrenze nicht in derselben Form. Bei Gebäuden mit Wohnungseigentum wird außerdem die Sanierung von Allgemeinbereichen grundsätzlich im Rahmen der Wohnungssanierung abgewickelt. Für einzelne Eigenheime oder kleinere private Wohnobjekte bleibt dagegen meist die NÖ Eigenheimsanierung der naheliegendere Weg.
Das betrifft vor allem:
- Wohnhäuser mit mehreren Einheiten,
- größere Objekte mit mehr als 500 m² zu sanierender Wohnnutzfläche,
- Allgemeinbereiche,
- Wohnungseigentümergemeinschaften,
- juristische Personen,
- Sanierungen, die nicht mehr in die klassische Eigenheimsanierung fallen.
Gerade bei Mehrparteienhäusern ist die Abstimmung oft komplexer. Fenster können Wohnungseigentum, allgemeine Teile des Hauses, Fassadengestaltung oder einheitliche Außenansicht betreffen. Dann reicht es nicht, nur das eigene Fensterangebot zu prüfen. Beschlüsse, Zustimmungen, technische Vorgaben und die passende Förderschiene müssen früh geklärt werden.
Wichtig: Bei der NÖ Wohnungssanierung darf der Sanierungsbeginn grundsätzlich erst nach Annahme der Zusicherung erfolgen. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Eigenheimsanierung, bei der der Antrag spätestens ein Jahr nach Baubeginn einzureichen ist.
Wer in Niederösterreich eine Wohnung oder ein Objekt in einer Wohnungseigentümergemeinschaft saniert, sollte deshalb nicht automatisch von denselben Regeln wie beim Einfamilienhaus ausgehen.
Bundes-Sanierungsbonus 2026: aktueller Stand
Der Bundes-Sanierungsbonus ist der Punkt, bei dem ältere Informationen am häufigsten falsch werden. Für neue Projekte muss man 2026 klar sagen: Der Sanierungsbonus für thermisch-energetische Sanierungen ist seit 2. Februar 2026 für neue Registrierungen und Anträge geschlossen. Bereits eingereichte Anträge und bestehende Registrierungen bleiben gültig.
Das betrifft auch den Fenstertausch. Zwar war bzw. ist der Fenstertausch im Rahmen der Einzelbauteilsanierung grundsätzlich ein förderfähiger Bereich. Neue Registrierungen sind aber derzeit nicht möglich.
Für bereits bestehende Registrierungen sind die technischen Kriterien weiterhin relevant. Bei der Einzelbauteilsanierung Fenster gilt laut Sanierungsbonus:
- Es müssen mindestens 75 % der bestehenden Fenster oder Fensterflächen im geltenden Leistungszeitraum getauscht werden.
- Der maximale Uw-Wert des Gesamtfensters beträgt 1,1 W/m²K.
- Pro Kalenderjahr kann bei der Einzelbauteilsanierung nur eine Maßnahme gefördert werden, also etwa Außenwanddämmung oder Fenstertausch.
- Die Förderung beträgt maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten, begrenzt mit 5.000 Euro.
Wer bereits rechtzeitig registriert hat, sollte Fristen, Endabrechnung und technische Nachweise genau prüfen. Besonders wichtig sind Rechnungen, Zahlungsnachweise, Produktdatenblätter, U-Wert-Nachweise und die tatsächliche Ausführung.
Für denkmal- und ensemblegeschützte Gebäude gelten Sonderregeln. Dort kann für Fenster und Außentüren ein maximaler Uw-Wert von 1,4 W/m²K relevant sein, wenn die Maßnahmen aus denkmalpflegerischer Sicht vertretbar sind.
Für 2027 ist wieder ein Budget für den Sanierungsbonus vorgesehen. Der konkrete Startzeitpunkt und die endgültigen Bedingungen sollten aber vor einer Projektentscheidung nochmals geprüft werden. Wer heute neu mit dem Fenstertausch startet, sollte den Bundesbonus daher nicht fix in die Finanzierung einrechnen.
Welche technischen Anforderungen bei neuen Fenstern wichtig sind
Beim Fenstertausch geht es nicht nur um die Förderung. Die technischen Werte entscheiden darüber, ob neue Fenster wirklich zum Gebäude passen.
Uw-Wert
Der Uw-Wert beschreibt den Wärmedurchgang des gesamten Fensters – also Glas, Rahmen und Randverbund. Für Förderungen ist meist der Uw-Wert des Gesamtfensters entscheidend, nicht nur der Glaswert.
Ug-Wert
Der Ug-Wert betrifft nur das Glas. Ein sehr guter Glaswert hilft wenig, wenn der Rahmen schlecht ist oder der Einbau Wärmebrücken erzeugt.
Schalldämmmaß
Bei Schallschutzfenstern zählt nicht nur die Verglasung, sondern auch Einbau, Anschluss, Dichtheit und Lüftung. Besonders an stark befahrenen Straßen ist das relevant.
Luftdichtheit und Anschlussdetails
Das beste Fenster bringt wenig, wenn der Anschluss schlecht ausgeführt wird. Innen luftdicht, außen schlagregendicht und bauphysikalisch sinnvoll – das ist in der Praxis entscheidend.
Sonnenschutz
Neue Fenster verbessern den Wärmeschutz im Winter. Im Sommer kann sich ein Raum aber stärker aufheizen, wenn große Glasflächen ohne außenliegenden Sonnenschutz vorhanden sind. In Wien gibt es dafür eine eigene Förderung: Außenliegende Rollläden, Jalousien und Fassadenmarkisen können in mehrstöckigen Wohnhäusern mit mindestens 3 Wohneinheiten gefördert werden. Die Stadt Wien übernimmt 50 % der Kosten, maximal 1.500 Euro pro Wohnung. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Kleingartenwohnhäuser, Reihenhäuser, Geschäftslokale und Wohnungen in Reihenhausanlagen gilt diese Sonnenschutz-Förderung nicht.
Fenstertausch, Altbau und Schimmel: ein Punkt, den viele unterschätzen
Gerade in Altbauten wird der Fenstertausch oft als schnelle Energiesparmaßnahme gesehen. Technisch stimmt das teilweise – aber nicht immer ohne Nebenwirkungen.
Alte Fenster waren häufig undicht. Das war energetisch schlecht, sorgte aber auch für einen gewissen Luftwechsel. Neue Fenster sind deutlich dichter. Wenn Außenwände kalt bleiben, Wärmebrücken bestehen und zu wenig gelüftet wird, kann Feuchtigkeit an kritischen Stellen kondensieren. Dann entstehen schwarze Ecken, feuchte Laibungen oder Schimmel an Außenwänden.
Deshalb sollte vor einem Fenstertausch geprüft werden:
- Wie ist der Zustand der Außenwände?
- Gibt es bereits Feuchtigkeit oder Schimmel?
- Werden nur Fenster getauscht oder auch Fassade, Dach oder Kellerdecke saniert?
- Ist ein Lüftungskonzept nötig?
- Gibt es Wärmebrücken bei Fensterlaibungen, Stürzen oder Parapeten?
- Sind Kastenfenster, Holzfenster oder denkmalrelevante Fenster betroffen?
Ein Fenstertausch kann sehr sinnvoll sein. Er sollte aber zum Gebäude passen – besonders im Altbau.
Typische Fehler bei Fenstertausch und Förderung
Ein häufiger Fehler ist der zu frühe Auftrag. Wer bestellt, bevor Förderbedingungen, U-Werte, Unterlagen und Fristen geklärt sind, riskiert unnötige Probleme.
Der zweite Fehler ist die Verwechslung von Glaswert und Fensterwert. Für Förderungen zählt oft der Uw-Wert des gesamten Fensters. Ein einzelner Ug-Wert aus dem Prospekt reicht nicht immer.
Der dritte Fehler betrifft Wien: Nicht jedes neue Fenster ist automatisch förderbar. Bei der Wiener Schall- und Wärmeschutzfenster-Förderung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein – etwa Hauptwohnsitz, Gebäuderalter, Nutzfläche, Fachfirma, Zustimmung bzw. Eigentumsnachweis und in der Regel der Tausch aller Fenster der Wohnung.
Der vierte Fehler betrifft Niederösterreich: Die NÖ Förderung funktioniert nicht wie ein Sofortzuschuss. Sie ist als Annuitätenzuschuss zur Darlehensrückzahlung aufgebaut. Das sollte bei der Finanzierung realistisch berücksichtigt werden.
Der fünfte Fehler ist technischer Natur. Neue Fenster ohne Blick auf Lüftung, Schimmelrisiko, Laibungsanschlüsse und Gebäudehülle können später teurer werden als erwartet.
Sie planen einen Fenstertausch in Wien, Niederösterreich oder im Wiener Umland?
Dann ist eine fachliche Ersteinschätzung oft der sinnvollste erste Schritt. Gerade bei Altbauwohnungen, Einfamilienhäusern, Schallschutzfenstern, Wärmeschutzfenstern oder Fenstertausch im Zuge einer größeren Sanierung zeigt sich erst vor Ort, welche Lösung technisch sinnvoll ist.
Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung
GERRY BAU unterstützt Sanierungs- und Renovierungsprojekte in Wien, Niederösterreich und im Wiener Umland. Wir bieten keine Förderberatung im rechtlichen Sinn und übernehmen keine Förderanträge. Wir helfen aber dabei, den Fenstertausch fachlich sauber einzuordnen, sinnvolle Maßnahmen abzustimmen und die Ausführung mit Blick auf Qualität, Anschlussdetails und Sanierungsablauf zu planen.
FAQ – häufige Fragen zur Fenstertausch Förderung 2026
Gibt es 2026 eine Fenstertausch Förderung in Österreich?
Ja, aber nicht mehr einfach über eine neue Registrierung beim Bundes-Sanierungsbonus. Der Sanierungsbonus für thermische Sanierungen ist seit 2. Februar 2026 für neue Registrierungen und Anträge geschlossen. Relevant sind daher vor allem Landesförderungen, insbesondere in Wien und Niederösterreich.
Gibt es eine Förderung für neue Fenster?
Ja, je nach Bundesland und Gebäudeart. In Wien kann die Förderung für Schall- und Wärmeschutzfenster relevant sein. In Niederösterreich kommt die Eigenheimsanierung oder bei größeren Objekten die Wohnungssanierung infrage. Der Bundes-Sanierungsbonus für neue Fenstertausch-Registrierungen ist derzeit geschlossen.
Gibt es in Wien eine Förderung für neue Fenster?
Ja. Die Stadt Wien fördert Schall- und Wärmeschutzfenster unter bestimmten Voraussetzungen. Wichtig sind unter anderem Hauptwohnsitz, Nutzfläche von 22 bis 150 m², ein mindestens 20 Jahre altes Gebäude, Fachfirmenausführung, Zustimmung bzw. Eigentumsnachweis und in der Regel der Tausch aller Fenster der Wohnung.
Wie hoch ist die Fensterförderung in Wien?
Bei Schall- und Wärmeschutzfenstern kann in Wien ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Beitrag von 35 % der als förderbar anerkannten Kosten gewährt werden. Da bei Wohnungen höchstens 15.000 Euro als förderbare Gesamtbaukosten anerkannt werden, liegt die rechnerische Obergrenze bei 5.250 Euro. Es besteht kein Rechtsanspruch; die Auszahlung hängt von den vorhandenen Budgetmitteln ab.
Welcher U-Wert gilt für Wärmeschutzfenster in Wien?
Für die Wiener Förderung von Wärmeschutzfenstern werden nur Fenster mit einem U-Wert von höchstens 1,40 W/m²K gefördert.
Was gilt bei Schallschutzfenstern in Wien?
Schallschutzfenster können vor allem bei Wohn- und Schlafräumen an Hauptstraßen A und B relevant sein. Die Fenster müssen ein Schalldämmmaß von mindestens 43 dB im eingebauten Zustand aufweisen.
Brauche ich als Mieter eine Zustimmung für die Wiener Fensterförderung?
Ja. Bei Mietwohnungen ist für die Wiener Förderung eine Zustimmungserklärung der Hauseigentümerin bzw. des Hauseigentümers oder der Vermietung erforderlich. Bei Eigentumswohnungen ist ein Eigentumsnachweis, etwa über das Grundbuch, notwendig.
Wird außenliegender Sonnenschutz in Wien gefördert?
Ja, aber nicht für jedes Gebäude. In Wien kann außenliegender Sonnenschutz in mehrstöckigen Wohnhäusern mit mindestens 3 Wohneinheiten gefördert werden. Die Förderung beträgt 50 % der Kosten, maximal 1.500 Euro pro Wohnung. Eigenheime, Kleingartenwohnhäuser, Reihenhäuser, Geschäftslokale und Wohnungen in Reihenhausanlagen sind von dieser Förderung ausgenommen.
Gibt es eine Förderung für Fenstertausch in Niederösterreich?
Ja. In Niederösterreich kann der Fenstertausch über die NÖ Eigenheimsanierung gefördert werden – entweder als Einzelmaßnahme ohne Energieausweis oder als Teil einer umfassenderen Sanierung mit Energieausweis. Bei Wohnungen, größeren Wohnhäusern oder Wohnungseigentümergemeinschaften kann die NÖ Wohnungssanierung relevant sein.
Wann gilt in Niederösterreich die Wohnungssanierung statt der Eigenheimsanierung?
Bei natürlichen Personen ist die NÖ Wohnungssanierung vor allem bei einer bestehenden zu sanierenden Wohnnutzfläche von mehr als 500 m² relevant. Bei juristischen Personen gilt diese Flächengrenze nicht in derselben Form. Außerdem werden Allgemeinbereiche bei Gebäuden mit Wohnungseigentum grundsätzlich über die Wohnungssanierung abgewickelt.
Wie hoch ist die Fenstertausch Förderung in Niederösterreich?
Die NÖ Eigenheimsanierung arbeitet mit einem 4 % Annuitätenzuschuss der förderbaren Sanierungskosten über 10 Jahre. Anerkennbare Sanierungskosten sind mit maximal 600 Euro pro m² Wohnnutzfläche und höchstens 130 m² pro Wohneinheit begrenzt.
Welcher U-Wert gilt in NÖ beim Fenstertausch?
Bei der Einzelbauteilsanierung in Niederösterreich wird für Fenster und Außentüren beim Tausch des ganzen Elements – also Rahmen und Glas – ein U-Wert von 1,00 W/(m²K) genannt.
Ist der Bundes-Sanierungsbonus für Fenstertausch 2026 offen?
Nein. Neue Registrierungen und Anträge für den Sanierungsbonus sind seit 2. Februar 2026 nicht mehr möglich. Bestehende Registrierungen und bereits eingereichte Anträge bleiben aber gültig.
Welche Bedingungen galten beim Sanierungsbonus für Fenstertausch?
Bei der Einzelbauteilsanierung Fenster mussten mindestens 75 % der bestehenden Fenster oder Fensterflächen getauscht werden. Der maximale Uw-Wert des Gesamtfensters lag bei 1,1 W/m²K. Die Förderung war mit maximal 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten und 5.000 Euro begrenzt.
Kann ich nur einzelne Fenster fördern lassen?
Das hängt vom Förderprogramm ab. In Wien müssen für die Schall- und Wärmeschutzfenster-Förderung grundsätzlich alle Fenster der Wohnung getauscht werden. Beim Bundes-Sanierungsbonus waren mindestens 75 % der bestehenden Fenster oder Fensterflächen erforderlich. In Niederösterreich kommt es auf die konkrete Förderschiene und das Sanierungsvorhaben an.
Werden auch Kastenfenster oder alte Holzfenster gefördert?
Das ist im Einzelfall zu prüfen. Gerade bei Altbauten, Gebäuden vor 1945, Schutzzonen oder denkmalrelevanten Fenstern können besondere technische und behördliche Anforderungen gelten. Manchmal ist Sanierung oder Nachrüstung sinnvoller als ein vollständiger Austausch.
Sollte ich zuerst Fensterangebote einholen oder zuerst die Förderung prüfen?
Am besten wird beides abgestimmt: technische Besichtigung, Klärung der Fenstertypen, U-Werte, Schallschutzanforderungen, Einbauanschlüsse und Fördervoraussetzungen. Wer zuerst bestellt und erst danach die Förderung prüft, riskiert vermeidbare Probleme.
Unterstützt GERRY BAU bei Förderanträgen?
Nein. GERRY BAU bietet keine Förderberatung im rechtlichen Sinn und übernimmt keine Förderanträge. Wir unterstützen bei der fachlichen Einschätzung, Planung, Koordination und Umsetzung des Fenstertauschs im Rahmen von Sanierungsarbeiten.
Sie planen einen Fenstertausch oder Sanierung in Wien und Umgebung?
Dann lohnt sich eine fachliche Ersteinschätzung, bevor unnötige Kosten, Verzögerungen oder Behördenprobleme entstehen.
weitere nützliche Links und Artikel
Das könnte Sie interessieren:
Mehr über unsere Leistungen bezüglich Fenster- und Türentausch →
Hinweis zur Nutzung der Inhalte
Unsere Inhalte dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle fachkundige Beratung oder Prüfung vor Ort. Die konkrete Ausführung hängt von den baulichen Gegebenheiten, den verwendeten Materialien und den geltenden Vorschriften ab. Arbeiten an Elektrik, Gas, Wasser, Heizung oder anderen sicherheitsrelevanten Bereichen dürfen ausschließlich von entsprechend qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Eigenständig ausgeführte Arbeiten erfolgen in eigener Verantwortung.
Quellenangaben
Stadt Wien – Förderung für Schall- und Wärmeschutzfenster
https://www.wien.gv.at/amtswege/schall-waermeschutzfenster-foerderungsantrag
Stadt Wien – Thermisch-energetische Sanierung von Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern
https://www.wien.gv.at/amtswege/thermisch-energetische-sanierung-foerderungsantrag
Stadt Wien – Förderung für außenliegenden Sonnenschutz
https://www.wien.gv.at/amtswege/montage-aussenliegender-sonnenschutz
Amt der NÖ Landesregierung – Wohnbauförderung Eigenheimsanierung
https://noe.gv.at/eigenheimsanierung
Amt der NÖ Landesregierung – Broschüre zur Eigenheimsanierung 2026
https://www.noe.gv.at/noe/Sanieren-Renovieren/WEB_WBF_25_013_EHS-Broschuere_20260311.pdf
Amt der NÖ Landesregierung – Wohnbauförderung Wohnungssanierung
https://www.noe.gv.at/noe/Sanieren-Renovieren/Wohnungssanierung_Massnahmen.html
Sanierungsoffensive des Bundes – Förderungsaktion 2026 beendet und Budgetmittel ausgeschöpft
https://www.sanierungsoffensive.gv.at/news/foerderungsaktion-erfolgreich-beendet
Sanierungsoffensive des Bundes – Einzelbauteilsanierung durch Fenstertausch bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern
https://www.sanierungsoffensive.gv.at/sanierungsbonus/ein-zweifamilienhaus-oder-reihenhaus/einzelbauteilsanierung
Sanierungsoffensive des Bundes – Informationsblatt Sanierungsbonus 2026 für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser
https://www.sanierungsoffensive.gv.at/fileadmin/user_upload/2026/Infoblatt_Sanierungsbonus_2026_EFH.pdf
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz – Fortführung der Sanierungsoffensive im Doppelbudget 2027/28
https://www.bmluk.gv.at/service/presse/ministerium/2026/doppelbudget-2027-28-wichtige-agrar–und-umweltmassnahmen-erfolgreich-gesichert.html