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Förderung thermische Sanierung 2026

Sanierungsbonus, Wien, Niederösterreich, Energieausweis und Gebäudehülle

Lesedauer: ca. 10 Min.

Kurzantwort: Die Förderung für thermische Sanierung muss 2026 besonders genau geprüft werden. Der Bundes-Sanierungsbonus ist seit 2. Februar 2026 für neue Registrierungen und Anträge geschlossen. Bestehende Registrierungen und bereits eingereichte Anträge bleiben gültig. In Wien gibt es weiterhin eine Förderung für thermisch-energetische Sanierungen von Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern. In Niederösterreich kann die Eigenheimsanierung mit Energieausweis relevant sein, wenn die Gebäudehülle durch Dämmmaßnahmen deutlich verbessert wird. Wer heute eine thermische Sanierung plant, sollte also nicht mit alten Bundesförderungen kalkulieren, sondern zuerst Gebäude, Maßnahme, Energieausweis und aktuelle Förderschiene prüfen.

Warum thermische Sanierung 2026 anders geplant werden muss

Viele Häuser verlieren Wärme nicht über eine einzige Schwachstelle, sondern über mehrere Bauteile gleichzeitig: Fassade, Dach, oberste Geschoßdecke, Kellerdecke, Fensteranschlüsse, alte Türen oder schlecht gedämmte Decken. Genau deshalb ist die thermische Sanierung ein Thema, bei dem schnelle Einzelentscheidungen oft zu kurz greifen.

Ein Fenstertausch kann sinnvoll sein. Eine Dachdämmung auch. Eine Fassadendämmung sowieso. Aber erst im Zusammenspiel entsteht eine energetisch saubere Lösung – und erst dann lässt sich seriös beurteilen, welche Förderung überhaupt infrage kommt.

2026 ist dabei ein wichtiger Einschnitt. Der Bundes-Sanierungsbonus, der in den letzten Jahren für thermisch-energetische Sanierungen eine zentrale Rolle gespielt hat, ist für neue Registrierungen und Anträge geschlossen. Wer ältere Informationen liest, stößt oft noch auf Förderhöhen, Fristen und Einreichmöglichkeiten, die heute so nicht mehr für neue Projekte gelten.

Das bedeutet nicht, dass thermische Sanierung 2026 nicht mehr gefördert werden kann. Es bedeutet nur: Der Weg ist genauer zu prüfen. In Wien und Niederösterreich gibt es eigene Landesförderungen. Bestehende Sanierungsbonus-Registrierungen bleiben relevant. Zusätzlich kann bei bereits ausbezahlten Bundesförderungen auch eine steuerliche Begünstigung eine Rolle spielen.

Aus der Praxis betrachtet ist die beste Reihenfolge klar: zuerst Bestand aufnehmen, dann Energieausweis und Sanierungsziel klären, anschließend Fördermöglichkeiten prüfen – und erst danach Angebote endgültig beauftragen.

Was eine thermische Sanierung eigentlich umfasst

Eine thermische Sanierung verbessert die Gebäudehülle und reduziert den Heizwärmebedarf. Es geht also nicht nur um „Dämmung“, sondern um die wärmetechnische Qualität des gesamten beheizten Gebäudes.

Typische Maßnahmen sind:

  • Dämmung der Außenwände oder Fassade
  • Dämmung von Feuermauern
  • Dämmung des Daches oder der obersten Geschoßdecke
  • Dämmung der Kellerdecke oder untersten Geschoßdecke
  • Verbesserung von Fensteranschlüssen
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Reduktion von Wärmebrücken
  • Verbesserung der Luftdichtheit
  • Abstimmung mit Heizung, Lüftung und Feuchteschutz

Eine gute thermische Sanierung senkt nicht nur Heizkosten. Sie verbessert auch die Oberflächentemperaturen an Innenwänden, reduziert Zugerscheinungen und kann das Risiko von Schimmel verringern – sofern die Maßnahme bauphysikalisch sauber geplant wird.

Gerade im Altbau sollte man vorsichtig sein. Wenn einzelne Bauteile stark verbessert werden und andere kalt bleiben, können neue Feuchteprobleme entstehen. Auch deshalb ist der Energieausweis nicht nur eine Förderunterlage, sondern ein wichtiges Planungsinstrument.

Sanierungsbonus 2026: Für neue Anträge geschlossen

Der Sanierungsbonus des Bundes war für private thermische Sanierungen lange die bekannteste Förderung. Gefördert wurden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau, etwa Einzelbauteilsanierungen, Teilsanierungen mit mindestens 40 Prozent Heizwärmebedarfsreduktion sowie umfassende Sanierungen nach gutem Standard oder klimaaktiv Standard.

Seit 2. Februar 2026 ist diese Förderung für neue Registrierungen und Anträge geschlossen. Eine neue Registrierung für eine Einzelbauteilsanierung oder ein neuer Förderantrag für eine umfassende Sanierung ist derzeit nicht möglich.

Wichtig ist die Unterscheidung: Bereits eingereichte Anträge und bestehende Registrierungen bleiben gültig und werden weiterbearbeitet. Wer also rechtzeitig registriert oder eingereicht hat, sollte die jeweiligen Fristen, technischen Kriterien und Abrechnungsunterlagen weiterhin genau beachten.

Für neue Sanierungsvorhaben im Jahr 2026 sollte der Sanierungsbonus aber nicht mehr als sicherer Finanzierungsbaustein eingeplant werden. Das ist einer der häufigsten Fehler bei aktuellen Sanierungsentscheidungen.

Für 2027 ist wieder ein Budget für den Sanierungsbonus angekündigt. Wie die Förderung konkret ausgestaltet wird und ab wann neue Anträge möglich sind, sollte aber erst anhand der offiziellen Unterlagen geprüft werden. Eine Sanierung sollte nicht auf eine noch nicht geöffnete Förderschiene aufgebaut werden.

Bestehende Sanierungsbonus-Registrierungen: Was noch wichtig ist

Für bestehende Registrierungen und bereits eingereichte Anträge bleiben die Förderbedingungen relevant.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern galt für den Sanierungsbonus ein Gebäudealter von mindestens 15 Jahren. Gefördert wurden thermische Sanierungen von Bestandsgebäuden; Neubauten, Zubauten, Hauserweiterungen sowie Abbruch und Wiederaufbau von Gebäudeteilen waren nicht förderfähig.

Förderfähige Maßnahmen waren insbesondere:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke oder des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke oder des Kellerbodens
  • Tausch von Fenstern und Außentüren

Die Förderung wurde als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben und war mit maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.

Für bestehende Fälle galten unter anderem folgende maximale Förderbeträge:

Maßnahme Maximale Förderung
Einzelbauteilsanierung 5.000 Euro
Teilsanierung 40 Prozent 10.000 Euro
Umfassende Sanierung guter Standard 15.000 Euro
Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard 20.000 Euro

Bei Einzelbauteilsanierungen war ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes bereits für die Registrierung erforderlich. Nach der Registrierung war das Förderbudget für 9 Monate reserviert; innerhalb dieser Frist musste die Maßnahme umgesetzt, abgerechnet und beantragt werden.

Bei umfassenden Sanierungen und Teilsanierungen musste die energetische Ausgangssituation über einen Energieausweis dargestellt werden. Die Reduktion des Heizwärmebedarfs war durch eine befugte Person im Formular „Technische Details Energieausweis“ zu bestätigen. Für Teilsanierungen war eine Reduktion des spezifischen Heizwärmebedarfs um mindestens 40 Prozent vorgesehen.

Bei denkmal- und ensemblegeschützten Gebäuden sowie Gründerzeithäusern gab es Sonderregeln. Dort konnte eine Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 25 Prozent relevant sein. Bei Fenstern und Außentüren in solchen Gebäuden galten ebenfalls besondere Anforderungen.

Für mehrgeschossige Wohnbauten und Reihenhausanlagen galten eigene Regeln. Relevant waren dort unter anderem umfassende Fenstersanierungen, umfassende Sanierungen guter Standard und umfassende Sanierungen klimaaktiv Standard. Neue Anträge sind auch in dieser Förderschiene nicht mehr möglich; bestehende Anträge bleiben aber nach den jeweiligen Bedingungen relevant.

Wien: Förderung für thermisch-energetische Sanierung

In Wien gibt es eine eigene Förderung für thermisch-energetische Sanierungen von Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern. Gefördert wird die thermische Sanierung der Gebäudehülle, wenn sie zu einer erheblichen Verringerung des Heizwärmebedarfs führt.

Mögliche Maßnahmen sind etwa:

  • Wärmedämmung von Außenwänden
  • Dämmung von Feuermauern
  • Dämmung oberster Geschoßdecken
  • Dachdämmung
  • Dämmung von Kellerdecken
  • Erneuerung von Fenstern und Türen
  • zusätzlich hocheffiziente alternative Energiesysteme, wenn sie im Zusammenhang mit der thermischen Verbesserung stehen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigenheimen oder Kleingartenwohnhäusern sowie Pächterinnen und Pächter von Kleingartenwohnhäusern. Das Objekt muss als Hauptwohnsitz genutzt werden, und die Baubewilligung muss mindestens 20 Jahre alt sein.

Wichtig sind außerdem Einkommensgrenzen. Für thermisch-energetische Sanierungen, hocheffiziente alternative Energiesysteme und Teilsanierungen von Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern nennt die Stadt Wien unter anderem folgende Grenzen:

Haushalt Einkommensgrenze
1 Person 54.710 Euro
2 Personen 81.540 Euro
3 Personen 92.260 Euro
4 Personen 103.000 Euro
jede weitere Person plus 6.010 Euro

Für den Antrag werden unter anderem Kostenvoranschläge, Bestandspläne, Baubescheid, Bestandsenergieausweis und Energieausweis nach der Sanierung benötigt. Eigenleistungen, Pauschalsummen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.

Die Förderhöhe hängt vom erreichten energetischen Standard ab:

Wiener Förderung Förderhöhe
Thermischer Mindeststandard maximal 1,45 × HWB-nstEG 30 Prozent, maximal 8.000 Euro
Thermischer Mindeststandard maximal 1,30 × HWB-nstEG 35 Prozent, maximal 12.000 Euro
Teilsanierung mit mindestens 40 Prozent Einsparung des Ausgangs-Referenz-Heizwärmebedarfs 25 Prozent, maximal 4.000 Euro

Zusätzlich können hocheffiziente alternative Energiesysteme mit 35 Prozent der nachgewiesenen angemessenen Kosten, maximal 8.000 Euro, gefördert werden. Für Systeme auf Basis von Geothermie, Grundwasser oder Abwärme kann ein zusätzlicher Betrag von 4.000 Euro möglich sein.

Bei der Wiener Förderung ist die zeitliche Planung wichtig: Mit den Bauarbeiten muss längstens innerhalb von 6 Monaten nach Zustellung der Zusicherung begonnen werden. Die Arbeiten müssen innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen sein. Rechnungen dürfen bei Antragstellung ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung aufweisen.

Niederösterreich: Eigenheimsanierung mit Energieausweis

In Niederösterreich ist für thermische Sanierungen vor allem die NÖ Wohnbauförderung Eigenheimsanierung relevant. Für größere thermische Verbesserungen ist die Sanierung mit Energieausweis der wichtigste Bereich.

Grundlage ist ein Energieausweis, der den Heizwärmebedarf des Gebäudes im Ist-Zustand mit dem Soll-Zustand nach den geplanten Maßnahmen vergleicht. Daraus ergibt sich die Verbesserung in Prozent.

Die geplanten thermischen Sanierungsmaßnahmen müssen zu einer mindestens 40-prozentigen Verbesserung des Heizwärmebedarfs HWBRef,RK führen. Genau dieser Punkt ist zentral: Einzelne Dämmarbeiten können technisch sinnvoll sein, aber für die umfassendere Förderschiene mit Energieausweis zählt die nachweisbare Verbesserung der Gebäudehülle.

Förderbare Maßnahmen mit Energieausweis sind unter anderem:

  • sämtliche Wärmedämmungsmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Umstellung auf hocheffiziente alternative Heiz- und Warmwassersysteme
  • Solar- und Photovoltaikanlagen
  • Wohnraumlüftungsanlagen
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Schaffung von bis zu zwei neuen Wohneinheiten im Bestand

Die NÖ Förderung funktioniert anders als ein Sofortzuschuss. Es wird ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 4 Prozent zur Unterstützung der Rückzahlung eines Bankdarlehens für die Dauer von 10 Jahren gewährt.

Als Obergrenze können maximal 600 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche anerkannt werden. Pro Wohneinheit werden bis zu 130 Quadratmeter berücksichtigt. Daraus ergeben sich maximal 78.000 Euro anerkennbare Sanierungskosten pro Wohneinheit.

Die Förderhöhe wird über ein Punktesystem ermittelt. Je besser die energetische Verbesserung und je mehr relevante Ergänzungen hinzukommen, desto höher kann die Förderung ausfallen. Bei einer optimalen Sanierung der Gebäudehülle sind bis zu 80 Punkte möglich. Zusätzlich können bis zu 25 Punkte für hocheffiziente Heizungsanlagen sowie bis zu 35 Punkte für Energieeffizienz, Ökologie, Behaglichkeit und Sicherheit berücksichtigt werden. Unter Einbeziehung der Lagequalität, etwa bei Ortskernbelebung oder Abwanderungsgemeinden, sind laut NÖ-Förderinformation insgesamt bis zu 195 Punkte möglich.

Für Einzelmaßnahmen, die keine umfassende thermische Sanierung mit mehr als 40 Prozent Verbesserung des Heizwärmebedarfs darstellen, gibt es in Niederösterreich die Sanierung ohne Energieausweis. Das kann bei einzelnen Bauteilen relevant sein, ersetzt aber keine Gesamtbetrachtung der thermischen Gebäudehülle.

Bei Wohnungen, größeren Wohnhäusern oder Wohnungseigentümergemeinschaften kann statt der Eigenheimsanierung die NÖ Wohnungssanierung relevant werden. Dort gelten eigene Regeln und Fristen, vor allem bei Allgemeinbereichen und größeren Objekten.

Energieausweis, Heizwärmebedarf und U-Werte

Bei thermischer Sanierung wird oft über Dämmstärken gesprochen. Fördertechnisch und bauphysikalisch sind aber mehrere Kennwerte wichtig.

Der Heizwärmebedarf zeigt, wie viel Heizenergie ein Gebäude unter standardisierten Bedingungen benötigt. Bei Förderungen wird dieser Wert meist vor und nach der Sanierung verglichen. So lässt sich nachweisen, ob eine Maßnahme tatsächlich eine relevante Verbesserung bringt.

Der Energieausweis bildet diese Werte ab. Er ist bei umfassenderen thermischen Sanierungen nicht nur ein Formular, sondern die Grundlage für die Planung. Ohne saubere Bestandsaufnahme kann man kaum seriös entscheiden, ob zuerst Fassade, Dach, Kellerdecke, Fenster oder Haustechnik angegangen werden sollten.

U-Werte beschreiben den Wärmedurchgang einzelner Bauteile. Je niedriger der U-Wert, desto besser der Wärmeschutz. Relevant sind etwa U-Werte von Außenwänden, Dächern, Decken, Fenstern und Türen. Bei Fenstern zählt meistens der Uw-Wert des gesamten Fensters, nicht nur der Glaswert.

In der Praxis zeigt sich häufig: Die beste Sanierung ist nicht automatisch die teuerste, sondern die am besten abgestimmte. Wenn Fenster sehr dicht werden, die Außenwand aber kalt bleibt, kann das Feuchteverhalten kippen. Wenn eine Fassade gedämmt wird, aber Sockel, Laibungen oder Dachanschlüsse schlecht gelöst sind, entstehen Wärmebrücken. Genau dort entscheidet sich Qualität.

Kesseltausch und thermische Sanierung nicht verwechseln

Der Kesseltausch ist 2026 weiterhin eine wichtige Bundesförderung. Er betrifft aber den Ersatz fossiler Heizsysteme, nicht die thermische Gebäudehülle selbst.

Für Eigentümer ist diese Unterscheidung wichtig. Eine Dämmung der Fassade oder des Daches ist keine Kesseltausch-Förderung. Umgekehrt verbessert eine neue Heizung nicht automatisch die Gebäudehülle. Beides kann zusammen sinnvoll sein, folgt aber unterschiedlichen technischen und förderrechtlichen Regeln.

In vielen Altbauten ist die Reihenfolge entscheidend. Wird zuerst die Gebäudehülle verbessert, kann der zukünftige Heizwärmebedarf sinken. Dadurch lässt sich eine neue Heizung oft kleiner und passender dimensionieren. Wird zuerst eine neue Heizung eingebaut und später gedämmt, kann die Anlage unter Umständen größer ausgelegt sein als langfristig nötig.

Deshalb sollte bei größeren Projekten immer geprüft werden, ob thermische Sanierung und Heizungstausch gemeinsam betrachtet werden sollten. Förderanträge und Fristen bleiben trotzdem getrennt zu prüfen.

Öko-Sonderausgabenpauschale als steuerlicher Zusatzeffekt

Neben direkten Förderungen kann das Öko-Sonderausgabenpauschale relevant sein. Es ist keine klassische Baustellenförderung, sondern eine steuerliche Begünstigung.

Begünstigt sind Ausgaben für thermisch-energetische Sanierungen und für den Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches System. Voraussetzung ist, dass eine entsprechende Bundesförderung ausbezahlt wurde.

Bei thermisch-energetischer Sanierung müssen die tatsächlich selbst getragenen Ausgaben nach Abzug öffentlicher Förderungen mehr als 4.000 Euro betragen. Beim Heizkesseltausch liegt die Schwelle bei mehr als 2.000 Euro.

Für eine geförderte thermisch-energetische Sanierung werden 800 Euro jährlich berücksichtigt. Beim geförderten Heizkesseltausch sind es 400 Euro jährlich. Die Berücksichtigung erfolgt ab dem Jahr der Förderungsauszahlung für insgesamt fünf Jahre automatisch in der Steuerveranlagung.

Praktisch heißt das: Wer bereits eine passende Bundesförderung erhalten hat, sollte diesen steuerlichen Effekt kennen. Für neue Projekte ersetzt er aber keine offene Förderung und keine solide Finanzierung.

Typische Fehler bei der Förderung thermischer Sanierung

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass der Sanierungsbonus 2026 weiterhin offen ist. Das ist für neue Registrierungen und Anträge nicht der Fall.

Der zweite Fehler ist eine zu frühe Beauftragung. Förderprogramme haben unterschiedliche Fristen. Manche setzen einen Antrag vor Beginn voraus, andere akzeptieren nur bestimmte Rechnungszeiträume, wieder andere verlangen eine Zusicherung vor Baubeginn.

Der dritte Fehler betrifft den Energieausweis. Bei thermischer Sanierung sollte der Energieausweis nicht erst am Ende erstellt werden. Er gehört in die Planung, weil er zeigt, welche Maßnahmen tatsächlich zur notwendigen Verbesserung des Heizwärmebedarfs beitragen.

Der vierte Fehler ist die isolierte Betrachtung einzelner Bauteile. Eine neue Dämmung, neue Fenster oder eine neue Heizung können jeweils sinnvoll sein. Wenn sie aber nicht zusammenpassen, entstehen technische oder wirtschaftliche Nachteile.

Der fünfte Fehler betrifft U-Werte und Nachweise. Förderstellen verlangen nachvollziehbare Unterlagen. Produktdaten, Rechnungen, Bestätigungen ausführender Firmen und Energieausweis müssen zusammenpassen.

Der sechste Fehler ist eine zu optimistische Förderkalkulation. Förderbeträge sind Obergrenzen. Entscheidend ist immer, welche Kosten tatsächlich anerkannt werden, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und ob Budgetmittel vorhanden sind.

Sie planen eine thermische Sanierung in Wien oder Wiener Umgebung?

Dann sollte der erste Schritt nicht der Dämmstoffkauf sein, sondern eine fachliche Einschätzung des Gebäudes. Welche Bauteile verlieren besonders viel Wärme? Gibt es Feuchtigkeit, Schimmel oder Wärmebrücken? Sind Fenster, Dach, Fassade und Kellerdecke noch im ursprünglichen Zustand? Passt die bestehende Heizung überhaupt zur geplanten Sanierung?

Thermische Sanierung planen und umsetzen

GERRY BAU GmbH begleitet Sanierungs- und Renovierungsprojekte in Wien, Niederösterreich und im Wiener Umland. Wir bieten keine Förderberatung im rechtlichen Sinn und übernehmen keine Förderanträge. Wir helfen aber dabei, Sanierungsmaßnahmen fachlich sauber einzuordnen, sinnvolle Abläufe zu planen und die Ausführung mit Blick auf Gebäudehülle, Anschlüsse, Feuchteschutz und Qualität abzustimmen.

FAQ – häufige Fragen zur Förderung thermische Sanierung 2026

Gibt es 2026 eine Förderung für thermische Sanierung?

Ja, aber nicht mehr einfach über eine neue Registrierung beim Bundes-Sanierungsbonus. Der Sanierungsbonus ist seit 2. Februar 2026 für neue Registrierungen und Anträge geschlossen. Bestehende Registrierungen bleiben gültig. Zusätzlich können Landesförderungen, etwa in Wien oder Niederösterreich, relevant sein.

Ist der Sanierungsbonus 2026 noch offen?

Nein. Neue Registrierungen und Förderanträge sind seit 2. Februar 2026 nicht mehr möglich. Bereits eingereichte Anträge und bestehende Registrierungen bleiben gültig und werden weiterbearbeitet.

Was wurde beim Sanierungsbonus für thermische Sanierung gefördert?

Gefördert wurden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau, etwa Dämmung der Außenwände, Dachdämmung, Dämmung der obersten oder untersten Geschoßdecke, Fenstertausch, Einzelbauteilsanierungen, Teilsanierungen und umfassende Sanierungen.

Wie hoch war die Förderung beim Sanierungsbonus?

Für bestehende Registrierungen bzw. Anträge waren bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern maximal 5.000 Euro für Einzelbauteilsanierung, 10.000 Euro für Teilsanierung 40 Prozent, 15.000 Euro für umfassende Sanierung guter Standard und 20.000 Euro für umfassende Sanierung klimaaktiv Standard vorgesehen. Zusätzlich galt eine Begrenzung auf maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten.

Gibt es in Wien eine Förderung für thermische Sanierung?

Ja. Wien fördert thermisch-energetische Sanierungen von Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern. Je nach erreichtem Standard sind 30 Prozent bis maximal 8.000 Euro, 35 Prozent bis maximal 12.000 Euro oder bei Teilsanierung 25 Prozent bis maximal 4.000 Euro möglich.

Welche Voraussetzungen gelten in Wien?

Das Eigenheim oder Kleingartenwohnhaus muss als Hauptwohnsitz genutzt werden, die Baubewilligung muss mindestens 20 Jahre alt sein, und es gelten Einkommensgrenzen. Außerdem werden unter anderem Kostenvoranschläge, Bestandsenergieausweis und Energieausweis nach Sanierung benötigt. Eigenleistungen, Pauschalsummen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.

Gibt es in Niederösterreich eine Förderung für thermische Sanierung?

Ja. In Niederösterreich kann die Eigenheimsanierung mit Energieausweis relevant sein. Die geplanten thermischen Sanierungsmaßnahmen müssen zu einer mindestens 40-prozentigen Verbesserung des Heizwärmebedarfs führen.

Wie funktioniert die NÖ Eigenheimsanierung mit Energieausweis?

Die Förderung wird über ein Punktesystem berechnet und als 4 Prozent Annuitätenzuschuss zur Unterstützung der Rückzahlung eines Bankdarlehens für 10 Jahre gewährt. Grundlage sind förderbare Sanierungskosten, Energieausweis und erreichte Verbesserung des Heizwärmebedarfs.

Wie viele Punkte sind bei der NÖ Eigenheimsanierung möglich?

Bei einer optimalen Sanierung der Gebäudehülle sind bis zu 80 Punkte möglich. Zusätzlich können Punkte für hocheffiziente Heizungsanlagen, Energieeffizienz, Ökologie, Behaglichkeit, Sicherheit und Lagequalität hinzukommen. Laut NÖ-Förderinformation sind insgesamt bis zu 195 Punkte möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Sanierung mit und ohne Energieausweis in NÖ?

Die Sanierung mit Energieausweis ist vor allem bei umfassenderen thermischen Verbesserungen der Gebäudehülle relevant. Die Sanierung ohne Energieausweis betrifft eher Einzelmaßnahmen, wenn keine umfassende thermische Sanierung mit mehr als 40 Prozent Verbesserung des Heizwärmebedarfs umgesetzt wird.

Wird eine Fassadendämmung 2026 gefördert?

Das hängt von der Förderschiene ab. Beim Bundes-Sanierungsbonus sind neue Registrierungen geschlossen. In Wien oder Niederösterreich kann eine Fassadendämmung im Rahmen einer Landesförderung relevant sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wird Dachdämmung oder Dämmung der obersten Geschoßdecke gefördert?

Möglich, aber nicht automatisch. Dachdämmung und Dämmung der obersten Geschoßdecke sind typische Maßnahmen der thermischen Sanierung. Ob eine Förderung möglich ist, hängt von Gebäude, Bundesland, Energieausweis, Fristen und konkretem Förderprogramm ab.

Brauche ich einen Energieausweis?

Bei umfassender thermischer Sanierung praktisch ja. Der Energieausweis zeigt den Heizwärmebedarf vor und nach der Sanierung und ist bei vielen Förderungen Grundlage für die Beurteilung. Auch für die technische Planung ist er sinnvoll.

Was bedeutet Heizwärmebedarf?

Der Heizwärmebedarf beschreibt, wie viel Heizenergie ein Gebäude unter standardisierten Bedingungen benötigt. Bei Förderungen wird häufig verglichen, wie stark dieser Wert durch die geplante Sanierung sinkt.

Was ist ein U-Wert?

Der U-Wert beschreibt den Wärmedurchgang eines Bauteils. Je niedriger der U-Wert, desto besser der Wärmeschutz. Relevant sind U-Werte etwa bei Außenwand, Dach, Kellerdecke, Fenstern und Türen.

Kann thermische Sanierung mit Kesseltausch kombiniert werden?

Technisch kann das sinnvoll sein, förderrechtlich sind es aber getrennte Themen. Der Kesseltausch betrifft den Ersatz fossiler Heizsysteme, die thermische Sanierung betrifft die Gebäudehülle. Fristen und Förderbedingungen müssen separat geprüft werden.

Gibt es den Handwerkerbonus 2026 noch für thermische Sanierung?

Nein, nicht für neue Arbeiten im Jahr 2026. Der Handwerkerbonus ist seit 28. Februar 2026 geschlossen; Nachreichungen für die Förderperiode 2025 waren bis 30. April 2026 möglich.

Unterstützt GERRY BAU bei Förderanträgen?

Nein. GERRY BAU bietet keine Förderberatung im rechtlichen Sinn und übernimmt keine Förderanträge. Wir unterstützen bei der fachlichen Einschätzung, Planung, Koordination und Umsetzung thermischer Sanierungsarbeiten.

Sie planen eine thermische Sanierung in Wien oder Umgebung?

Dann lohnt sich eine fachliche Ersteinschätzung, bevor unnötige Kosten, Verzögerungen oder Behördenprobleme entstehen.

Zichen Lu - Autor der Webseite
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Quellenangaben

Sanierungsoffensive des Bundes – Förderungsaktion 2026 beendet und Budgetmittel ausgeschöpft
https://www.sanierungsoffensive.gv.at/news/foerderungsaktion-erfolgreich-beendet

Sanierungsoffensive des Bundes – Informationsblatt Sanierungsbonus 2026 für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser
https://www.sanierungsoffensive.gv.at/fileadmin/user_upload/2026/Infoblatt_Sanierungsbonus_2026_EFH.pdf

Sanierungsoffensive des Bundes – Sanierungsbonus für mehrgeschossigen Wohnbau und Reihenhausanlagen
https://www.sanierungsoffensive.gv.at/sanierungsbonus/mehrgeschossiger-wohnbau-oder-reihenhausanlage

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz – Doppelbudget 2027/28 und Fortführung der Sanierungsoffensive
https://www.bmluk.gv.at/service/presse/ministerium/2026/doppelbudget-2027-28-wichtige-agrar–und-umweltmassnahmen-erfolgreich-gesichert.html

Stadt Wien – Förderung für thermisch-energetische Sanierungen von Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern
https://www.wien.gv.at/amtswege/thermisch-energetische-sanierung-foerderungsantrag

Amt der NÖ Landesregierung – Wohnbauförderung Eigenheimsanierung
https://noe.gv.at/eigenheimsanierung

Amt der NÖ Landesregierung – Broschüre zur Eigenheimsanierung 2026
https://www.noe.gv.at/noe/Sanieren-Renovieren/WEB_WBF_25_013_EHS-Broschuere_20260311.pdf

Amt der NÖ Landesregierung – Eigenheimsanierung ohne Energieausweis
https://www.noe.gv.at/noe/Sanierung_ohne_Energieausweis.html

Bundesministerium für Finanzen – Öko-Sonderausgabenpauschale für thermisch-energetische Sanierungen und Heizkesseltausch
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerveranlagung/was-kann-ich-geltend-machen/sonderausgaben/oeko-sonderausgabenpauschale.html

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus – Handwerkerbonus: Förderaktion und Nachreichfrist beendet
https://handwerkerbonus.gv.at/

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