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Altbausanierung

Ratgeber zu Bestandsaufnahme, Ablauf, Kosten und typischen Risiken

Lesedauer: ca. 11 Min.

Kurzantwort: Eine Altbausanierung beginnt nicht mit dem Abbruch, sondern mit einer gründlichen Bestandsaufnahme. Zuerst sollten Bausubstanz, Feuchtigkeit, Leitungen, Elektrik, Böden und mögliche Schadstoffe geprüft werden. Danach lassen sich Sanierungsumfang, Reihenfolge und Budget sinnvoll festlegen. Die Kosten hängen weniger vom Baujahr als vom tatsächlichen Zustand, der Eingriffstiefe und dem gewünschten Ausstattungsniveau ab.

Die Bezeichnung „Altbau“ allein sagt noch wenig darüber aus, welche Maßnahmen technisch notwendig oder behördlich relevant sind. Entscheidend sind der konkrete Gebäudezustand, die vorhandene Konstruktion, frühere Umbauten und ein möglicher Schutzstatus. Auch die in Wien wichtige Grenze „vor dem 1. Jänner 1945 errichtet“ ist keine allgemeine Definition für einen Altbau. Sie spielt vielmehr bei bestimmten baurechtlichen Fragen eine Rolle – beispielsweise beim Austausch von Fenstern und Fenstertüren.

Warum eine Altbausanierung anders geplant werden muss

Manche Altbauwohnungen wirken auf den ersten Blick erstaunlich gut erhalten. Die Wände sind frisch gestrichen, das Parkett glänzt noch und auch die alten Türen lassen sich schließen. Sobald die Arbeiten beginnen, zeigt sich jedoch häufig ein anderes Bild: Leitungen verlaufen anders als erwartet, unter dem Boden liegen mehrere alte Schichten oder frühere Umbauten wurden nur teilweise dokumentiert.

Genau darin liegt der Unterschied zu vielen Neubauprojekten. Im Altbau gibt der Bestand den Rahmen vor, allerdings sind nicht alle Informationen von Anfang an sichtbar. Pläne können fehlen, Bauteile wurden über Jahrzehnte verändert und manche Schäden zeigen sich erst nach einer gezielten Öffnung.

Deshalb sollte man einen Altbau nicht einfach Raum für Raum renovieren. Zunächst braucht es ein Gesamtbild. Erst danach lässt sich entscheiden, welche Maßnahmen technisch zusammengehören, welche Bauteile erhalten bleiben können und welche Arbeiten tatsächlich notwendig sind.

Eine sorgfältige Vorbereitung beseitigt nicht jede Unsicherheit. Sie verhindert aber, dass wichtige Entscheidungen erst auf der laufenden Baustelle getroffen werden müssen – meist unter Zeitdruck und mit höheren Kosten.

Bestandsaufnahme vor dem ersten Abbruch

Eine gründliche Bestandsaufnahme bildet die Grundlage jeder Altbausanierung. Dabei geht es nicht darum, das Gebäude vorsorglich vollständig zu öffnen. Vielmehr sollen auffällige Bereiche erkannt und gezielt untersucht werden.

Geprüft werden sollten insbesondere:

  • Zustand tragender und nicht tragender Bauteile
  • sichtbare Risse, Verformungen oder Setzungen
  • Deckenkonstruktion und vorhandene Bodenaufbauten
  • Feuchtigkeit an Wänden, Böden und Decken
  • Schimmel, Salzbelastungen und auffällige Gerüche
  • Elektroinstallation, Verteiler und vorhandene Schutzmaßnahmen
  • Wasser-, Abwasser-, Gas- und Heizungsleitungen
  • Lüftung, Abgasführung und vorhandene Kamine
  • Zustand von Fenstern und Außentüren
  • vorhandene Abdichtungen in Bad und Küche
  • Schallschutz zu angrenzenden Wohnungen
  • mögliche schadstoffhaltige Materialien
  • frühere Umbauten und deren Genehmigungsstand
  • Brandschutz und Fluchtwege, sofern das Vorhaben diese Bereiche berührt

Nicht jeder Punkt verlangt sofort ein Gutachten. Bei sichtbaren Rissen, wiederkehrender Feuchtigkeit, unbekannten Bodenaufbauten oder verdächtigen Materialien reicht eine reine Sichtprüfung allerdings oft nicht aus.

In Wien können Eigentümer, Hausverwaltungen und bevollmächtigte Personen bewilligte Baupläne im Planarchiv der MA 37 einsehen. Das Archiv enthält jedoch keine Pläne zu elektrischen Leitungen oder Wasserrohrungen. Solche Informationen müssen gegebenenfalls über die Hausverwaltung, frühere Eigentümer oder technische Erhebungen beschafft werden.

Die vorhandenen Pläne sollten außerdem mit dem tatsächlichen Bestand verglichen werden. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass Grundrisse verändert, Türen versetzt oder Leitungen ergänzt wurden, ohne dass sämtliche Änderungen in den verfügbaren Unterlagen leicht nachvollziehbar sind.

Was soll bleiben – und was muss erneuert werden?

Der Reiz einer Altbausanierung liegt häufig darin, historische Elemente zu bewahren. Flügeltüren, Parkettböden, Kastenfenster, Stuck, alte Beschläge oder Wandverkleidungen prägen den Charakter der Räume. Gleichzeitig darf der Wunsch nach Erhaltung technische Mängel nicht verdecken.

Bei jedem Bauteil helfen drei Fragen:

  1. Ist es technisch funktionsfähig oder sinnvoll reparierbar?
  2. Passt es zur späteren Nutzung und zum gewünschten Komfort?
  3. Stehen Aufwand und Ergebnis in einem vernünftigen Verhältnis?

Ein alter Parkettboden kann oft geschliffen und neu versiegelt werden. Dafür müssen jedoch Nutzschicht und Unterkonstruktion ausreichend erhalten sein. Gibt der Boden stark nach, riecht er muffig oder weist er Feuchtigkeitsschäden auf, reicht eine oberflächliche Aufarbeitung nicht aus.

Ähnlich sieht es bei historischen Türen aus. Viele Vollholztüren lassen sich fachgerecht überarbeiten, neu einstellen und mit passenden Beschlägen ergänzen. Allerdings müssen auch Schallschutz, Brandschutz und die spätere Nutzung berücksichtigt werden.

Bei elektrischen Anlagen und Leitungen entscheidet nicht allein das Alter. Erst eine fachliche Prüfung zeigt, ob einzelne Bereiche angepasst werden können oder eine umfassende Erneuerung notwendig wird.

Historische Kastenstockfenster sind ebenfalls nicht automatisch ein Fall für den Austausch. Die Stadt Wien empfiehlt, ihre Sanierung oder Erneuerung insbesondere dann zu prüfen, wenn sie Teil der historischen Fassadengestaltung sind – etwa in Schutzzonen oder bei stadtbildprägenden Gebäuden.

Welche Lösung bei Fenstern wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist, sollte deshalb gesondert betrachtet werden. Der allgemeine Austausch aller alten Fenster ist bei einer Altbausanierung weder automatisch notwendig noch in jeder Situation gestalterisch zulässig.

Unterlagen, Zustimmungen und Behördenwege

Nicht jede Renovierungsarbeit benötigt eine Bauanzeige oder Baubewilligung. Sobald jedoch Grundriss, tragende Bauteile, Nutzung, Fassade, Fenster oder andere wesentliche Gebäudeteile verändert werden, muss das passende Verfahren vor Beginn geklärt werden.

Nach Angaben der Stadt Wien reicht für viele Änderungen im Gebäudeinneren eine Bauanzeige. Davon ausgenommen sind unter anderem bestimmte Umbauten, Wohnungsumwidmungen und Vorhaben, die andere baurechtliche Verfahren auslösen. Außerdem ersetzt die Bauanzeige weder erforderliche Bewilligungen nach anderen Gesetzen noch privatrechtliche Zustimmungen.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen:

  • Veränderungen an tragenden Bauteilen
  • neue oder vergrößerte Wanddurchbrüche
  • Zusammenlegung oder Teilung von Wohnungen
  • Nutzungsänderungen
  • Verlegung von Bad oder Küche
  • Veränderungen an Fassade oder Dach
  • Austausch oder Veränderung von Fenstern
  • Eingriffe in allgemeine Gebäudeteile
  • Änderungen an Fluchtwegen oder Brandschutz
  • Gebäude in Schutzzonen
  • denkmalgeschützte Gebäude

Für den Austausch von Fenstern und Fenstertüren an Gebäuden in Wiener Schutzzonen sowie an Gebäuden, die vor dem 1. Jänner 1945 errichtet wurden, ist eine Bauanzeige erforderlich. Darüber hinaus müssen Fenster eines Gebäudes hinsichtlich Konstruktion, Teilung, Profilstärke, Farbe und weiterer Gestaltungsmerkmale grundsätzlich ein einheitliches Erscheinungsbild aufweisen.

Schutzzone und Denkmalschutz sind nicht dasselbe

Eine Wiener Schutzzone dient dem Schutz des charakteristischen Stadtbildes. Sie kann unabhängig davon bestehen, ob ein einzelnes Gebäude unter Denkmalschutz steht.

Der Denkmalschutz betrifft dagegen konkret geschützte Objekte oder Bestandteile. Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, benötigt jede Veränderung, die Substanz, überlieferte Erscheinung oder künstlerische Wirkung beeinflussen kann, eine Bewilligung des Bundesdenkmalamtes. Das kann auch kleinere Eingriffe und Restaurierungen betreffen.

Baurechtliche und denkmalrechtliche Verfahren laufen dabei nebeneinander. Eine baurechtliche Zulässigkeit ersetzt daher nicht automatisch die Zustimmung des Bundesdenkmalamtes.

Besonderheiten bei Eigentumswohnungen

Bei einer Eigentumswohnung müssen neben dem Baurecht auch die Regelungen des Wohnungseigentumsrechts berücksichtigt werden. Berührt eine Änderung allgemeine Teile des Hauses, andere Wohnungen oder schutzwürdige Interessen der übrigen Eigentümer, kann deren Zustimmung erforderlich sein.

Das betrifft häufig:

  • Außenfenster
  • Fassade und Außenwände
  • tragende Bauteile
  • gemeinsame Leitungen und Schächte
  • Dach und allgemeine Terrassenflächen
  • Stiegenhaus und allgemeine Zugangsbereiche
  • Änderungen außerhalb des eigenen Wohnungseigentumsobjekts

Die Zustimmung der Hausverwaltung allein reicht nicht in jedem Fall aus. Für manche Änderungen ist die Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder – bei fehlender Zustimmung – eine gerichtliche Entscheidung notwendig.

Deshalb sollten Wohnungseigentumsvertrag, Hausverwaltung und geplante Maßnahmen frühzeitig geprüft werden. Ein zunächst rein bauliches Detail kann sonst später zum rechtlichen oder terminlichen Problem werden.

Typische Risiken bei einer Altbausanierung

Verdeckte Leitungen

Alte Leitungen verlaufen nicht immer dort, wo man sie vermutet. Zudem wurden viele Wohnungen im Laufe der Jahrzehnte mehrfach verändert. Vor Bohr-, Fräs- und Abbrucharbeiten sollte daher geklärt werden, wo Strom-, Gas-, Wasser- und Heizungsleitungen liegen.

Das gilt auch dann, wenn alte Pläne vorhanden sind. Der tatsächliche Bestand kann davon abweichen.

Feuchtigkeit ohne eindeutige Ursache

Feuchte Stellen können durch undichte Leitungen, beschädigte Anschlüsse, Schlagregen, Kondensation oder Feuchtigkeit aus angrenzenden Bauteilen entstehen. Ein neuer Putz oder Anstrich verdeckt das Problem nur vorübergehend.

Bevor Oberflächen erneuert werden, muss deshalb die Ursache geklärt sein. Andernfalls kehren Flecken, Salzausblühungen oder Schimmel häufig zurück.

Instabile Bodenaufbauten

Unter Parkett, Laminat oder Fliesen finden sich im Altbau oft mehrere Schichten. Alte Schüttungen, Blindböden, beschädigte Estriche, Holzbalkendecken oder nachträglich eingebrachte Ausgleichsmassen können den späteren Aufbau beeinflussen.

Besonders wichtig sind Tragfähigkeit, Feuchtigkeit, Ebenheit, Schallschutz und verfügbare Aufbauhöhe. Eine neue Oberfläche kann nur so gut funktionieren wie der Untergrund darunter.

Veränderungen an tragenden Bauteilen

Nicht jede massive Wand ist automatisch tragend. Umgekehrt ist eine dünn wirkende Wand nicht zwingend unbedeutend. Vor Durchbrüchen, Wandentfernungen oder größeren Aussparungen braucht es daher eine fachliche Beurteilung.

Auch bei nicht tragenden Wänden können Leitungen, Lüftungszüge oder andere wichtige Bauteile betroffen sein.

Unbekannte Schadstoffe

Asbestfasern wurden in Österreich besonders zwischen 1950 und 1990 in zahlreichen Bauprodukten verwendet. Neben Dach- und Fassadenplatten können unter anderem bestimmte Bodenbeläge, Fliesen- und PVC-Kleber, Rohrisolierungen und Brandschutzmaterialien betroffen sein.

Verdächtige Materialien dürfen deshalb nicht auf gut Glück geschliffen, gebohrt, gesägt oder abgebrochen werden. Seit dem 31. Dezember 2025 dürfen Abbruch- oder Asbestsanierungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien nur noch von entsprechend ermächtigten Arbeitgebern ausgeführt werden, die in der vorgesehenen Liste des zuständigen Bundesministeriums geführt werden.

Auch andere Schadstoffe können im Altbau relevant sein. Dazu zählen beispielsweise bestimmte alte Holzschutzmittel, teerhaltige Produkte oder belastete Beschichtungen. Eine Materialprobe sollte jedoch nicht wahllos genommen werden, sondern nach fachlicher Einschätzung.

Unkoordinierte Einzelaufträge

Elektrik, Sanitär, Trockenbau, Boden, Malerarbeiten und Tischlerarbeiten lassen sich getrennt vergeben. Trotzdem braucht das Gesamtprojekt eine klare Reihenfolge.

Ohne Abstimmung werden Leitungen zu früh geschlossen, Anschlüsse an der falschen Stelle vorbereitet oder fertige Oberflächen erneut geöffnet. Solche Schnittstellen verursachen nicht nur Mehrkosten, sondern auch Verzögerungen und Qualitätsprobleme.

Der Ablauf einer Altbausanierung in neun Schritten

1. Ziele und spätere Nutzung festlegen

Zu Beginn sollte klar sein, wie die Räume später genutzt werden. Bleibt die Raumaufteilung bestehen? Wird die Küche verlegt? Entsteht ein zusätzliches Bad? Werden mehr Steckdosen, Netzwerkanschlüsse oder ein barriereärmerer Zugang benötigt?

Solche Entscheidungen beeinflussen Leitungswege, Bewilligungen, Aufbauhöhen und Kosten. Deshalb sollte die Planung nicht bei Farben, Fliesen oder Möbeln beginnen.

2. Bestand aufnehmen und untersuchen

Danach folgen Besichtigung, Aufmaß und technische Prüfung. Auffällige Stellen werden dokumentiert und bei Bedarf durch gezielte Bauteilöffnungen untersucht.

Gerade dieser Schritt wird häufig zu knapp angesetzt. Wer zu früh ein scheinbar vollständiges Angebot verlangt, erhält entweder hohe Sicherheitsaufschläge oder muss später mit zusätzlichen Leistungen rechnen.

3. Sanierungstiefe und Prioritäten bestimmen

Nun wird zwischen technisch notwendigen Maßnahmen, sinnvollen Verbesserungen und gestalterischen Wünschen unterschieden.

Tragwerk, Feuchtigkeit, Schadstoffe und sicherheitsrelevante Anlagen haben Vorrang. Danach folgen Haustechnik, Untergründe und Oberflächen. Diese Reihenfolge klingt selbstverständlich – auf Baustellen wird sie trotzdem nicht immer konsequent eingehalten.

4. Zustimmungen und Verfahren klären

Vor der Ausführung müssen erforderliche Zustimmungen, Planunterlagen und Behördenverfahren feststehen. Das betrifft besonders Wanddurchbrüche, Fenster, Fassade, Grundrissänderungen und Eingriffe in allgemeine Gebäudeteile.

Bei unklarer Situation sollte die Klärung erfolgen, bevor verbindliche Liefertermine oder Baustartdaten vereinbart werden.

5. Ausführungsplanung und Angebote abstimmen

Ein Angebot sollte nicht nur einzelne Gewerke nennen, sondern den tatsächlichen Leistungsumfang beschreiben. Dazu gehören unter anderem:

  • Schutzmaßnahmen
  • Rückbau und Entsorgung
  • Untergrundvorbereitung
  • Leitungs- und Anschlussarbeiten
  • Wiederherstellung angrenzender Flächen
  • Materialqualitäten
  • Eigenleistungen des Auftraggebers
  • ausdrücklich nicht enthaltene Arbeiten

Außerdem sollte geklärt sein, wie mit zusätzlichen Schäden nach Bauteilöffnungen umgegangen wird.

6. Baustelle vorbereiten und kontrolliert rückbauen

Vor dem Abbruch werden erhaltenswerte Bauteile geschützt. Historische Türen, Parkettflächen, Fenster, Geländer oder Stuck benötigen einen abgestimmten Schutz – eine dünne Abdeckfolie reicht dafür meist nicht.

Anschließend erfolgt der Rückbau kontrolliert. Dabei zeigt sich häufig erst der tatsächliche Zustand von Untergründen, Leitungen und Anschlüssen.

7. Schäden, Konstruktion und Haustechnik bearbeiten

Zuerst werden konstruktive Arbeiten, Risse, Feuchtigkeitsschäden und notwendige Durchbrüche behandelt. Danach folgen Leitungen für Elektro, Wasser, Abwasser und Heizung.

Auch Lüftung, Abgasführung und vorhandene Kamine müssen gegebenenfalls berücksichtigt werden. Sicherheitsrelevante Arbeiten gehören ausschließlich in die Hände entsprechend befugter Fachbetriebe.

8. Untergründe und Oberflächen herstellen

Nach Abschluss der Leitungsarbeiten folgen Trockenbau, Putz, Estrich, Bodenausgleich und Abdichtungen. Erst wenn diese Schichten ausreichend vorbereitet und getrocknet sind, können Fliesen, Parkett, Türen, Malerarbeiten und Einbauten folgen.

Trocknungszeiten sollten nicht verkürzt werden, nur weil ein Einzugstermin näher rückt. Zu frühe Belegung oder Beschichtung kann später Schäden verursachen.

9. Prüfen, dokumentieren und übergeben

Zum Abschluss werden Funktionen, Anschlüsse und Oberflächen kontrolliert. Pläne, Produktunterlagen, Prüfberichte, Fotos verdeckter Leitungen und Wartungshinweise gehören zur Projektdokumentation.

Gerade im Altbau erleichtert diese Dokumentation jede spätere Reparatur. Außerdem wissen künftige Eigentümer oder Handwerker, welche Bereiche tatsächlich erneuert wurden.

Die richtige Reihenfolge der Gewerke

Die konkrete Reihenfolge hängt vom Projekt ab. Dennoch hat sich ein einfacher Grundsatz bewährt:

prüfen → planen → schützen → rückbauen → instand setzen → Leitungen herstellen → Untergründe schließen → Oberflächen ausführen → montieren → kontrollieren

Ein typischer Ablauf kann folgendermaßen aussehen:

  1. Baustelleneinrichtung und Schutzmaßnahmen
  2. Schadstoffprüfung und kontrollierter Rückbau
  3. statische und konstruktive Arbeiten
  4. Behandlung von Feuchtigkeitsursachen und Folgeschäden
  5. Elektro-, Sanitär- und Heizungsrohinstallation
  6. Fenster- und Außentürarbeiten
  7. Trockenbau, Putz und Untergrundaufbau
  8. Estrich, Bodenausgleich und Abdichtungen
  9. Fliesen- und Bodenarbeiten
  10. Malerarbeiten
  11. Sanitärobjekte, Schalter und technische Endmontagen
  12. Tischlerarbeiten und Einbaumöbel
  13. Funktionsprüfung, Mängelkontrolle und Übergabe

Diese Reihenfolge ist kein starrer Bauzeitenplan. Fenster können beispielsweise abhängig von Lieferzeit, Fassadenanschluss und Schutzbedarf früher oder später eingebaut werden. Auch Maler-, Boden- und Tischlerarbeiten greifen teilweise ineinander.

Entscheidend ist, dass die Beteiligten die Schnittstellen vorab klären. Wer wann misst, vorbereitet, schließt oder montiert, darf nicht erst am jeweiligen Arbeitstag entschieden werden.

Kosten einer Altbausanierung realistisch einordnen

Eine seriöse Pauschale pro Quadratmeter gibt es bei Altbausanierungen nicht. Zwei gleich große Wohnungen können völlig unterschiedliche Kosten verursachen. Der sichtbare Zustand vermittelt dabei oft nur einen Teil des tatsächlichen Aufwands.

Drei unterschiedliche Sanierungstiefen

Bei Preisvergleichen muss zunächst feststehen, welche Sanierungstiefe gemeint ist.

Oberflächenrenovierung

Dazu zählen beispielsweise Malerarbeiten, die Aufarbeitung erhaltener Böden, kleinere Reparaturen und der Austausch einzelner Innentüren. Leitungen, Grundriss und technische Anlagen bleiben weitgehend unverändert.

Teilsanierung

Hier werden einzelne Bereiche umfassender erneuert. Typische Beispiele sind eine neue Küche, eine Badsanierung, Anpassungen der Elektrik, neue Bodenaufbauten oder der Austausch ausgewählter Fenster.

Umfassende Altbausanierung

Eine umfassende Sanierung kann kontrollierten Rückbau, neue Haustechnik, Grundrissänderungen, Schadensbehebung, neue Untergründe und einen vollständigen Innenausbau umfassen.

Erst wenn Sanierungstiefe und Bestandszustand feststehen, lassen sich Quadratmeterpreise sinnvoll vergleichen.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?

Bereich Typische Kosteneinflüsse
Bestandszustand Feuchtigkeit, Risse, beschädigte Böden und Leitungen
Eingriffstiefe Oberflächenrenovierung, Teilsanierung oder Entkernung
Grundriss Durchbrüche, Wandversetzungen und Raumzusammenlegungen
Haustechnik Zustand von Elektrik, Sanitär, Heizung und Gas
Schutzstatus Schutzzone, historische Fassade oder Denkmalschutz
Zugänglichkeit Stockwerk, Lift, Innenhof sowie Transport- und Lagerwege
Materialien Standardprodukte, historische Nachbildungen oder Sonderanfertigungen
Bestandserhalt Aufarbeitung von Parkett, Türen, Fenstern oder Stuck
Baustellenbetrieb leerstehende oder weiterhin bewohnte Wohnung
Entsorgung Materialmenge, Trennung und mögliche Schadstoffe
Planung Statik, Einreichung, Fachplanung und Projektkoordination

Ein Angebot sollte Rückbau, Entsorgung, Rohbau, Haustechnik, Untergründe, Oberflächen, Baustelleneinrichtung und erforderliche Planungsleistungen möglichst nachvollziehbar ausweisen.

Zusätzlich braucht ein Altbauprojekt eine Reserve für noch nicht einsehbare Bereiche. Eine allgemeingültige Prozentangabe wäre allerdings wenig seriös. Je besser der Bestand untersucht wurde, desto genauer lässt sich das Risiko einordnen.

Besonders teuer werden häufig nicht die sichtbaren Arbeiten, sondern schlecht geplante Schnittstellen. Ein typisches Beispiel: Der neue Boden ist bereits bestellt, obwohl noch nicht feststeht, welche Aufbauhöhe nach Leitungsarbeiten und Untergrundausgleich tatsächlich verfügbar bleibt.

Wichtig: Der niedrigste Angebotspreis ist deshalb nicht automatisch die wirtschaftlichste Lösung. Entscheidend ist, welche Leistungen enthalten sind, welche Annahmen zugrunde liegen und wie notwendige Zusatzarbeiten dokumentiert sowie freigegeben werden.

Altbauwohnung oder gesamtes Wohnhaus?

Bei einer einzelnen Altbauwohnung liegt der Schwerpunkt häufig auf Grundriss, Bad, Küche, Elektrik, Böden und Innenausbau. Trotzdem lässt sich die Wohnung nicht vollständig vom übrigen Gebäude trennen.

Steigleitungen, Fassade, Außenfenster, Dach, Keller, tragende Bauteile und zentrale Heizsysteme gehören meist nicht allein zur jeweiligen Wohnung. Probleme in diesen Bereichen lassen sich daher nicht ausschließlich innerhalb eines einzelnen Objekts lösen.

Bei der Sanierung eines gesamten Hauses kommen weitere Aufgaben hinzu:

  • Fassaden- und Dacharbeiten
  • Steigleitungen und Allgemeinflächen
  • Brandschutz und Fluchtwege
  • Koordination bewohnter Wohnungen
  • Baustellenzugänge, Gerüste und Lagerflächen
  • Abstimmung mit Eigentümern oder Mietern
  • abschnittsweise Ausführung
  • Schutz historischer Bauteile
  • Aufrechterhaltung notwendiger Versorgungswege

Welche bautechnischen Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt vom Vorhaben und den Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes ab. Die OIB-Richtlinien bilden dafür eine wesentliche Grundlage, werden jedoch erst über die jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen verbindlich.

Sanierung im bewohnten Zustand

Kleinere Renovierungen lassen sich häufig abschnittsweise durchführen. Bei einer umfassenden Altbausanierung wird das Wohnen auf der Baustelle dagegen schnell belastend.

Staub und Lärm sind nur ein Teil des Problems. Hinzu kommen Strom- und Wasserabschaltungen, eingeschränkte Sanitärbereiche, Materiallagerung und längere Trocknungszeiten.

Eine bewohnte Ausführung braucht daher:

  • klar abgegrenzte Arbeitsbereiche
  • wirksamen Staubschutz
  • sichere Lauf- und Fluchtwege
  • abgestimmte Abschaltungen
  • regelmäßige Reinigung
  • Schutz persönlicher Gegenstände
  • eine nutzbare Ersatzlösung für Bad oder Küche
  • realistische Arbeitszeiten
  • klare Informationen über besonders belastende Bauphasen

Manchmal wirkt eine abschnittsweise Sanierung zunächst günstiger. Durch wiederholte Baustelleneinrichtung, zusätzliche Schutzmaßnahmen und eine längere Gesamtdauer kann sie jedoch mehr Aufwand verursachen.

Bei einer vollständigen Erneuerung von Bad, Küche, Böden und Haustechnik ist eine vorübergehende Ersatzunterkunft häufig die praktikablere Lösung. Diese Entscheidung sollte früh fallen, weil sie Bauzeit, Logistik und Kosten beeinflusst.

Eine Altbausanierung steht bevor?

Die GERRY BAU GmbH begleitet Renovierungs- und Sanierungsprojekte von der Bestandsaufnahme bis zur koordinierten Umsetzung. Dabei werden notwendige Eigenleistungen und spezialisierte Partnerarbeiten in einen nachvollziehbaren Bauablauf eingeordnet.

Qualität prüfen und Arbeiten dokumentieren

Bei einer Altbausanierung sollte die Qualitätskontrolle nicht erst am Ende beginnen. Viele entscheidende Arbeiten sind später nicht mehr sichtbar.

Sinnvolle Kontrollzeitpunkte sind:

  • nach dem Rückbau
  • nach der Freilegung von Rissen und Feuchtigkeitsbereichen
  • vor dem Schließen neuer Leitungen
  • nach Abdichtungsarbeiten
  • vor der Boden- und Fliesenverlegung
  • vor dem Verschließen von Schächten und Vorsatzschalen
  • bei der technischen Inbetriebnahme
  • vor der Endabnahme

Fotos verdeckter Leitungen sind später oft wertvoller als eine allgemeine Beschreibung. Zusätzlich sollten Produktdaten, Wartungsunterlagen, Prüfprotokolle und Änderungen gegenüber der ursprünglichen Planung gesammelt werden.

Mängel sollten konkret dokumentiert werden. Statt „Boden schlecht ausgeführt“ ist beispielsweise festzuhalten, wo Unebenheiten, offene Fugen oder beschädigte Oberflächen auftreten.

Eine strukturierte Übergabe schafft Klarheit für beide Seiten. Außerdem bildet sie die Grundlage für Wartung, spätere Reparaturen und weitere Umbauten.

Wann professionelle Koordination sinnvoll ist

Je mehr Gewerke beteiligt sind, desto wichtiger wird eine zentrale Abstimmung. Bei einer kompletten Altbauwohnung greifen Rückbau, Elektrik, Sanitär, Trockenbau, Estrich, Fliesen, Boden, Malerarbeiten und Tischlerarbeiten unmittelbar ineinander.

Eine professionelle Koordination ist besonders sinnvoll, wenn:

  • tragende Bauteile verändert werden
  • Bad oder Küche verlegt werden
  • Leitungen umfassend erneuert werden
  • Feuchtigkeits- oder Schimmelschäden bestehen
  • historische Bauteile erhalten werden sollen
  • die Wohnung in einer Schutzzone liegt
  • mehrere Fachbetriebe gleichzeitig arbeiten
  • ein enger Termin- oder Umzugsplan besteht
  • der Umfang nach ersten Bauteilöffnungen angepasst werden muss

Dabei geht es nicht nur um Termine. Ebenso wichtig sind klare Leistungsgrenzen, rechtzeitige Materialentscheidungen und die Kontrolle, ob Vorarbeiten für das nächste Gewerk tatsächlich passen.

FAQ – häufige Fragen zur Altbausanierung

Was sollte bei einer Altbausanierung zuerst geprüft werden?

Zuerst sollten Bausubstanz, Feuchtigkeit, Leitungen, Elektrik, Bodenaufbau und mögliche Schadstoffe betrachtet werden. Erst danach lässt sich der Sanierungsumfang zuverlässig planen.

Was kostet eine Altbausanierung pro Quadratmeter?

Ohne Kenntnis des Bestands ist eine belastbare Pauschale nicht seriös. Grundrissänderungen, Leitungszustand, Feuchtigkeit, mögliche Schadstoffe, Ausstattungsniveau und Zugänglichkeit beeinflussen die Kosten erheblich. Außerdem muss klar sein, ob eine Oberflächenrenovierung, eine Teilsanierung oder eine vollständige Entkernung gemeint ist.

Wie lange dauert die Sanierung einer Altbauwohnung?

Die Dauer hängt vom Umfang ab. Eine reine Oberflächenrenovierung kann vergleichsweise schnell erfolgen. Bei Entkernung, neuen Leitungen, Grundrissänderungen und vollständigem Innenausbau muss dagegen häufig mit mehreren Monaten gerechnet werden. Lieferzeiten, Behördenwege und notwendige Trocknungsphasen gehören ebenfalls in den Terminplan.

Muss bei einem Altbau immer die gesamte Elektrik erneuert werden?

Nein. Eine vollständige Erneuerung ist nicht allein aufgrund des Gebäudealters zwingend. Der tatsächliche Zustand, vorhandene Schutzmaßnahmen und die geplante Nutzung müssen von einem befugten Fachbetrieb geprüft werden.

Kann alter Parkettboden erhalten werden?

Oft ja. Entscheidend sind Nutzschicht, Unterkonstruktion, Feuchtigkeit und bisherige Beschädigungen. Vor dem Schleifen sollte geprüft werden, ob der Boden lediglich optisch abgenutzt oder konstruktiv geschädigt ist.

Darf man in einer Altbauwohnung Wände entfernen?

Nicht ohne Prüfung. Zuerst muss geklärt werden, ob die Wand tragend ist, Leitungen enthält und ob eine behördliche Genehmigung oder privatrechtliche Zustimmung erforderlich ist.

Können während der Altbausanierung Schadstoffe auftreten?

Ja. In älteren Gebäuden können unter anderem asbesthaltige Platten, Bodenbeläge, Kleber, Rohrisolierungen oder Brandschutzmaterialien vorhanden sein. Verdächtige Materialien sollten vor der Bearbeitung fachkundig untersucht werden.

Kann man während einer Altbausanierung in der Wohnung bleiben?

Bei kleineren und klar abgegrenzten Arbeiten ist das häufig möglich. Werden jedoch Bad, Küche, Elektrik, Heizung und Böden umfassend erneuert, ist eine vorübergehende Ersatzunterkunft meist sicherer und organisatorisch einfacher.

Muss jede Altbausanierung behördlich genehmigt werden?

Nein. Welche Art von Verfahren erforderlich ist, hängt von den geplanten Arbeiten ab. Grundrissänderungen, Eingriffe in tragende Bauteile, Fenstertausch, Nutzungsänderungen oder Maßnahmen an geschützten Gebäuden sollten jedoch vor Beginn geprüft werden.

Wie lassen sich unerwartete Zusatzkosten begrenzen?

Eine genaue Bestandsaufnahme, gezielte Bauteilöffnungen und klar beschriebene Angebote reduzieren das Risiko. Zusätzlich sollte vorab festgelegt werden, wie notwendige Zusatzarbeiten dokumentiert, angeboten und freigegeben werden.

Gibt es Förderungen für eine Altbausanierung?

Je nach Gebäude, Standort und Maßnahme können unterschiedliche Förderungen infrage kommen. Aktuelle Programme, Voraussetzungen und Fristen werden im separaten Ratgeber zur Altbausanierungsförderung 2026 behandelt.

Sie planen einen Umbau, Ausbau, Zubau oder eine Sanierung Ihres Altbaus?

Dann lohnt sich eine fachliche Ersteinschätzung, bevor unnötige Kosten, Verzögerungen oder Behördenprobleme entstehen.

Zichen Lu - Autor der Webseite
Hinweis zur Nutzung der Inhalte

Unsere Inhalte dienen der allgemeinen Information und Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle fachkundige Beratung oder Prüfung vor Ort. Die konkrete Ausführung hängt von den baulichen Gegebenheiten, den verwendeten Materialien und den geltenden Vorschriften ab. Arbeiten an Elektrik, Gas, Wasser, Heizung oder anderen sicherheitsrelevanten Bereichen dürfen ausschließlich von entsprechend qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Eigenständig ausgeführte Arbeiten erfolgen in eigener Verantwortung.

Quellenangaben

Stadt Wien – Bewilligte Baupläne im Archiv der Baupolizei einsehen
https://www.wien.gv.at/kontakt/ma37-baupolizei-planarchiv-bewilligte-plaene

Stadt Wien – Bauanzeige
https://www.wien.gv.at/amtswege/bauanzeige

Stadt Wien – Allgemeine Baubewilligung von Bauten und baulichen Anlagen
https://www.wien.gv.at/amtswege/allgemeine-baubewilligung-bauten-bauliche-anlagen

Stadt Wien – Erhalten von Gebäuden und baulichen Anlagen
https://www.wien.gv.at/wohnen/gebaude-umbauen-und-sanieren-baupolizei

Stadt Wien – Sanierung und Erneuerung historischer Fenster
https://www.wien.gv.at/spezial/fenster-im-wiener-stadtbild/was-ist-bei-der-auswahl-von-fenstern-zu-beachten/sanierung-und-erneuerung-historischer-fenster/

Bundesdenkmalamt – Veränderungen an Denkmalen
https://www.bda.gv.at/service/veraenderungsverfahren.html

Österreichisches Institut für Bautechnik – OIB-Richtlinien
https://www.oib.or.at/kernaufgaben/oib-richtlinien/

Arbeitsinspektion Österreich – Asbest: Kein Thema der Vergangenheit
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Arbeitsstoffe/Arbeitsstoffe_mit_eigenen-besonderen_Regelungen/Asbest_-_Kein_Thema_der_Vergangenheit.html

Arbeiterkammer Wien – Änderungen an und in der Eigentumswohnung
https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/Wohnen/Wohnen_im_Eigentum/Aenderungen_an_und_in_der_Eigentumswohnung.html

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